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       # taz.de -- Plan für Umgang mit Flüchtlingen: Aus „unsicheren“ Staaten
       
       > Flüchtlinge werden in Deutschland sehr unterschiedlich behandelt – je
       > nach Herkunftsland. Für Menschen aus „unsicheren“ Staaten gilt ...
       
   IMG Bild: Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Nähe des HSV-Stadions in Hamburg.
       
       Unterbringung: Im Regelfall werden Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in
       Deutschland zuerst in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen gebracht. Diese
       werden von den Bundesländern betrieben und haben oft viele hundert Plätze.
       Nach einigen Wochen werden die Asylsuchenden dann gleichmäßig über alle
       Kommunen verteilt. Während des Asylverfahrens leben sie in meist deutlich
       kleineren Wohnheimen, die oft privat betrieben und von den Kommunen bezahlt
       werden. Die Weiterverteilung soll für die SüdosteuropäerInnen in Zukunft
       abgeschafft werden. Sie sollen bis zur Abschiebung in Erstaufnahmelagern
       bleiben.
       
       Versorgung: 20 Jahre bekamen Flüchtlinge deutlich reduzierte
       Sozialleistungen, 2012 monierte dies das Verfassungsgericht. Seit 2015 gilt
       ein neues Asylbewerberleistungsgesetz. Es sieht für die Dauer des
       Asylverfahrens Leistungen von 359 Euro im Monat vor. Kinder bekommen
       zwischen 217 und 287 Euro im Monat. Seit März 2015 dürfen die Leistungen
       mit Ausnahme der ersten Wochen nicht mehr als Lebensmittelgutscheine oder
       Essenspakete ausgegeben werden. Leben die Flüchtlinge nicht im Heim, gibt
       es einen Mietzuschuss. Medizinische Versorgung wird nur bei akuten oder
       schmerzhaften Erkrankungen gewährt.
       
       Arbeit: Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und keine
       Ausbildung machen. Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den
       ersten drei Monaten ihres Aufenthalts verboten. Danach können sie eine
       Arbeitserlaubnis bekommen, dürfen Jobs aber nur annehmen, wenn es keine
       „bevorrechtigten“ Interessenten, also Deutsche oder EU-Ausländer gibt. Nach
       15 Monaten Aufenthalt dürfen Asylbewerber und Geduldete meist ohne diese
       Einschränkungen arbeiten. Mit diesem Zugeständnis hatte sich die Union die
       Zustimmung der Grünen zur Erweiterung der Liste der „sicheren
       Herkunftsstaaten“ erkauft.
       
       Verfahren: Im ersten Halbjahr 2015 wurden Asylanträge im Bundesdurchschnitt
       laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach 5,3 Monaten
       entschieden. Im vergangenen Jahr dauerte das noch 7,1 Monate. Die Dauer
       variiert aber erheblich. Oft vergeht mehr als ein Jahr, bevor über einen
       Antrag entschieden ist. Für Menschen aus Syrien und dem Nordirak hingegen
       gibt es verkürzte Verfahren. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über sichere
       Herkunftsländer können die Anträge von Menschen aus Serbien, Mazedonien
       sowie Bosnien und Herzegowina schneller bearbeitet und abgelehnt werden.
       
       Verfahren: Im ersten Halbjahr 2015 wurden Asylanträge im Bundesdurchschnitt
       laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach 5,3 Monaten
       entschieden. Im vergangenen Jahr dauerte das noch 7,1 Monate. Die Dauer
       variiert aber erheblich. Oft vergeht mehr als ein Jahr, bevor über einen
       Antrag entschieden ist. Für Menschen aus Syrien und dem Nordirak hingegen
       gibt es verkürzte Verfahren. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über sichere
       Herkunftsländer können die Anträge von Menschen aus Serbien, Mazedonien
       sowie Bosnien und Herzegowina schneller bearbeitet und abgelehnt werden.
       
       Abschiebungen: Für Abschiebungen sind im Regelfall die Bundesländer
       zuständig. 2014 wurden 10.884 Menschen aus Deutschland abgeschoben, nahezu
       die Hälfte aus Balkanstaaten, allein rund 2.200 stammten aus Serbien. Immer
       häufiger werden Flüchtlinge nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben,
       sondern in andere EU-Staaten zurückgebracht, über die sie nach Deutschland
       eingereist sind. Unter diesen sogenannten Dublin-Fällen sind auch
       regelmäßig Syrer. Knapp 100 Menschen aus dem Bürgerkriegsland wurden im
       vergangenen Jahr aus Deutschland abgeschoben.
       
       Die geplanten Regelungen für Flüchtlinge aus „sicheren“ Staaten [1][lesen
       Sie hier].
       
       30 Jul 2015
       
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