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       # taz.de -- Plan für Umgang mit Flüchtlingen: Aus „sicheren“ Staaten
       
       > Flüchtlinge werden in Deutschland sehr unterschiedlich behandelt – je
       > nach Herkunftsland. Für Menschen aus „sicheren“ Staaten soll gelten ...
       
   IMG Bild: Provisorische Flüchtlingsunterkunft in einer Turnhalle an der Uni Siegen.
       
       Unterbringung: Am 20. Juli beschloss die bayrische Landesregierung „zwei,
       möglichst grenznahe, Aufnahme-Einrichtungen nur für Asylbewerber mit
       geringer Bleibewahrscheinlichkeit aus südosteuropäischen Ländern zu
       schaffen. Dort sollen „alle für eine schnelle Verfahrensabwicklung
       erforderlichen Behörden“ präsent sein – von der Ausländerbehörde bis zum
       Verwaltungsgericht. Die Flüchtlinge bleiben bis zur Abschiebung dort und
       werden nicht mehr in die Kommunen weiterverteilt.
       
       Versorgung: Bayern will das „Sachleistungsprinzip“ wieder einführen. Die
       BewohnerInnen der Lager sollen nur noch ein Taschengeld bekommen und
       ansonsten per Kantine versorgt werden. Diese Praxis war in Bayern erst im
       Februar durch das neue (Bundes-)Asylbewerberleistungsgesetz beendet worden.
       Finanzminister Markus Söder (CSU) will aber auch das Taschengeld streichen.
       Bayern hat dazu eine Bundesratsinitiative gestartet, die vorsieht, dass
       allen südosteuropäischen Flüchtlingen unterstellt werden darf, nur zum
       Zweck des Sozialleistungsbezug eingereist zu sein. Dann könnte auch das
       Taschengeld gestrichen werden.
       
       Arbeit: Schon am 31. März hat das bayerische Innenministerium angeordnet,
       Asylbewerbern aus Südosteuropa „ab sofort grundsätzlich keine
       Beschäftigungserlaubnisse“ mehr zu erteilen. Schon erteilte Erlaubnisse
       können aus „grundsätzlichen migrationspolitischen Erwägungen“ entzogen
       werden, selbst für laufende Ausbildungen. So wolle es „deutlich machen,
       dass mit dem Stellen aussichtsloser Asylanträge nicht das Ziel einer
       Beschäftigung in Deutschland verfolgt werden kann“, so das
       Innenministerium. Ob Baden-Württemberg Ähnliches plant, konnte ein Sprecher
       des Integrationsministeriums am Dienstag nicht sagen.
       
       Verfahren: In den Lagern sollen die Flüchtlinge aus Südosteuropa „innerhalb
       der drei ersten Tage“ ihren Asylantrag stellen. Gleichzeitig werden sie
       sofort über die „freiwillige Ausreise“ beraten und „zu jedem Zeitpunkt“
       dabei unterstützt, so hat es die Landesregierung am 20. Juli beschlossen.
       Anhörung, Entscheidung und Zustellung der Entscheidung durch das
       Asyl-Bundesamt erfolgen „binnen zwei Wochen“. Gerichtliche Widersprüche
       werden ebenfalls innerhalb von zwei Wochen entschieden.
       
       Abschiebung: Laut Beschluss des bayrischen Kabinetts aus der vergangenen
       Woche sollen Abschiebungen nach der endgültigen Ablehnung der Asylanträge
       durch das Asyl-Bundesamt oder ein Verwaltungsgericht „unmittelbar und
       kontinuierlich“ direkt aus der Einrichtung“ erfolgen. Ob in den Lagern für
       die südosteuropäischen Flüchtlinge auch Abschiebehaftplätze entstehen
       sollen, ist offen. Bereits im Mai hatte Bundesinnenministerer Thomas de
       Maizière (CDU) angekündigt, dass die Abschiebungen aus den Sonderlagern in
       die Balkanstaaten von der Bundespolizei zentral gesteuert und durchgeführt
       werden.
       
       Die geltenden Regelungen für alle übrigen Flüchtlinge – also jene aus
       „unsicheren“ Staaten [1][lesen Sie hier].
       
       30 Jul 2015
       
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