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       # taz.de -- Kommentar zu Range und netzpolitik.org: Feige, aber nicht bösartig
       
       > Generalbundesanwalt Harald Range war zu feige oder zu höflich. Auch
       > Justizminister Heiko Maas machte in der „Landesverrat“-Affäre keine gute
       > Figur.
       
   IMG Bild: Wessen Länge präsentiert uns Harald Range hier?
       
       Harald Range muss nicht zurücktreten. Der Generalbundesanwalt hat zwar
       feige gehandelt, als er gegen zwei Journalisten von netzpolitik.org
       Ermittlungen wegen Landesverrats einleitete. Es liegt aber sehr nahe, dass
       er von Beginn an weder mit einer Anklage noch mit einer Verurteilung
       rechnete.
       
       Auch der Vorwurf, er habe Journalisten einschüchtern wollen, ist
       fernliegend. Landesverrat setzt ein „Staatsgeheimnis“ voraus – ein
       Geheimnis, das vor „fremden Mächten“ verborgen werden muss. Es geht hier
       also nicht um die übliche „Verletzung von Dienstgeheimnissen“.
       
       Bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen macht sich vor allem die Quelle
       strafbar, die Journalisten etwas zusteckt. Die bloße Veröffentlichung ist
       dagegen grundsätzlich nicht strafbar. Anders beim Verrat von
       Staatsgeheimnissen, hier ist die Veröffentlichung das Verbrechen.
       
       Wer also spricht in dieser Affäre von einem Staatsgeheimnis?
       Verfassungsschutz-Chef Maaßen hat den Begriff in seiner Strafanzeige zwar
       nicht benutzt, aber in einem späteren Rechtsgutachten. Als guter Jurist
       musste er wissen, dass Ermittlungen die logische Folge sind.
       
       Range hätte das Gutachten leicht als abwegig zurückweisen können.
       Schließlich haben die veröffentlichten Dokumente keinen besonderen Bezug
       zur äußeren Sicherheit. Der Verfassungsschutz ist ja ein
       Inlandsgeheimdienst. Doch dazu war Range zu feige oder zu höflich. Deshalb
       sollte ein externer Gutachter zum Schluss kommen, dass es hier nicht um
       Staatsgeheimnisse geht.
       
       Justizminister Heiko Maas machte aber auch keine gute Figur. Wäre er
       deutlicher geworden, hätte Range das Verfahren schon im Mai gestoppt. Im
       Februar geht Range ohnehin in den Ruhestand. Dann kann Maas eineN neueN
       GeneralbundesanwältIn berufen, der oder die in entscheidenden Situationen
       mehr Mut und Grundrechtssensibilität beweist. Darauf kommt es an.
       
       3 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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