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       # taz.de -- Range nach dem „Landesverrat“-Skandal: „Wollte nicht vom Hof schleichen“
       
       > Ex-Generalbundesanwalt Range hat sein Vorgehen gegen netzpolitik.org und
       > gegenüber dem Justizministerium verteidigt. Er habe sich nicht strafbar
       > machen wollen.
       
   IMG Bild: Wollte kein „geprügelter Hund“ sein: Ex-Generalbundesanwalt Harald Range.
       
       Berlin dpa | Der im Zuge der Landesverrat-Affäre gefeuerte
       Generalbundesanwalt Harald Range hat seine Ermittlungen gegen kritische
       Journalisten und seine öffentlichen Attacken gegen Bundesjustizminister
       Heiko Maas (SPD) verteidigt. „Ich wollte nicht wie ein geprügelter Hund vom
       Hof schleichen, sondern aufrecht durchs Tor gehen – auch um mich nicht
       strafbar zu machen“, [1][sagte Range] der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
       
       Man könne nicht einfach ein Beweismittel austauschen, fügte er mit Blick
       auf ein externes Gutachten hinzu, das auf Veranlassung von Maas gestoppt
       wurde. Darin war ein externer Fachmann zu dem vorläufigen Schluss gekommen,
       dass es sich bei Veröffentlichungen des Blogs netzpolitik.org über
       Aktivitäten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Internetüberwachung um
       den Verrat von Staatsgeheimnissen handelt.
       
       Range hatte ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen Redakteure
       von netzpolitik.org eingeleitet. Das wurde vielfach als Angriff auf die
       Pressefreiheit kritisiert, die Regierung distanzierte sich. Am Dienstag
       griff Range Minister Maas frontal an und erklärte: „Auf Ermittlungen
       Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun
       erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der
       Justiz.“ Noch am selben Tag beantragte Maas Ranges Versetzung in den
       Ruhestand.
       
       Nach Informationen der FAZ war der Bundesanwaltschaft schnell klar, dass
       sich der Verdacht des Verrats eher gegen Mitarbeiter im Verfassungsschutz
       richten würde als gegen die Redakteure. Die habe Range von dem Verfahren
       unterrichtet, um eine mögliche Verjährung von Vorwürfen wegen Bestimmungen
       des Presserechts zu verhindern. Range habe angedeutet, dass er sich
       ansonsten womöglich wegen Strafvereitelung strafbar gemacht hätte, schreibt
       die Zeitung.
       
       7 Aug 2015
       
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   DIR [1] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/harald-range-ich-wollte-nicht-wie-ein-gepruegelter-hund-vom-hof-schleichen-13737742.html
       
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