# taz.de -- Imker klagte wegen Monsanto-Maisfeld: Gentechnik-Schaden nur halb ersetzt
> Ein Imker bekommt Schadenersatz für durch Gentechnik verunreinigten
> Honig. Das Geld deckt aber nur die Hälfte der entstandenen Kosten.
IMG Bild: Müssen künftig wohl öfter mit gentechnisch verändertem Futter auskommen.
BERLIN taz | Der Freistaat Bayern zahlt einem Imker 6.000 Euro
Schadenersatz dafür, dass sein Honig durch Gentechnik verunreinigt wurde.
Beide Seiten einigten sich auf einen entsprechenden Vergleich. Damit findet
ein seit mehreren Jahren dauernder Rechtsstreit, der bis vor den
Europäischen Gerichtshof ging, ein Ende.
Die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hatte vor rund zehn Jahren
auf einem Feld gentechnisch veränderten Mais der Sorte MON 810 von Monsanto
angebaut. Der Feldversuch fand zwei Kilometer von Kaisheim entfernt statt,
dort, wo der Imker Karl Heinz Bablok seine Bienen fliegen lässt. Eine
Laboranalyse bestätige die Vermutung des Imkers: Sein Honig enthält Pollen
des gentechnisch veränderten Maises. Da dieser damals zwar als Futter, aber
nicht als Lebensmittel zugelassen war, galt der Honig als unverkäuflich –
Bablok musste ihn in der Müllverbrennungsanlage entsorgen, um den
notwendigen Entsorgungsnachweis zu liefern.
Die 6.000 Euro sollen nun sowohl den Schaden durch Einkommensausfälle
abdecken, als auch Kosten für die Analyse des Honigs und Umzüge mit den
Bienenvölkern zur Blütezeit des Maises. Babloks Anwälte schätzen, dass die
Summe in etwa die Hälfte der entstandenen Kosten ausmacht. So würden etwa
die Kosten für Analysen, bei denen keine gentechnisch veränderten
Bestandteile nachgewiesen wurden, nicht berücksichtigt.
## Gentechnik legal im Honig
Der Verein für wesensgemäße Bienenhaltung, Mellifera, wertete den Vergleich
daher überwiegend negativ. „Die Imker bleiben auf den Kosten für die
Prävention sitzen“, sagt Sarah Bude von Mellifera. Sie befürchtet zudem,
dass Gentechnik-Konzerne bei künftigen Anbauten eine Lebensmittelzulassung
beantragen. Gemeinsam mit der im vergangenen Jahr geänderten EU-Richtlinie
zum Honig, dürfe der dann ganz legal gentechnisch veränderte Bestandteile
enthalten.
Aktuell gibt es keinen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in
Deutschland. Bude will sich damit allerdings nicht zufrieden geben. Denn
das heiße nicht, dass es hierzulande auch künftig gentechnikfrei bleibe.
„Daher brauchen wir besondere Schutzmaßnahmen für Imker.“ Am liebsten wäre
ihr ein komplettes Anbauverbot, notfalls ein Schutzabstand von drei
Kilometern. Auch das von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt
(CSU) präferierte Verfahren, das einzelnen Bundesländern Anbauverbote
ermögliche, sei zwar nicht ideal, gebe Imkern aber zumindest
Planungssicherheit.
7 Aug 2015
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DIR Svenja Bergt
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