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       # taz.de -- Protest gegen Zensus: Zwischenerfolg für Berlin
       
       > Verfassungsgericht stoppt Datenlöschung der Volkszählung, die das Land
       > Milliarden kostet. So bleibt die Basis für die eigentliche Klage gegen
       > Zensus erhalten.
       
   IMG Bild: Im Mai 2011 gab es die stichprobenartige Datenerfassung, zwei Jahre später lagen die Ergebnisse vor, denen zufolge Berlin plötzlich 180.00 Einwohner weniger hatte und viel Geld aus dem Länderfinanzausgleich zurück zahlen musste.
       
       Die Milliarden-Hoffnung lebt noch: Berlin kann weiter auf eine Korrektur
       des sogenannten Zensus klagen, einer stichprobenartigen Volkszählung im
       Jahr 2011, die das Land seither jährlich um fast 500 Millionen Euro bringt.
       Denn das Bundesverfassungsgericht stoppte jetzt die eigentlich anstehende
       Löschung der mit dem Zensus verbundenen Daten – sie bilden die Grundlage
       für die Klage Berlins dagegen, dass dabei Berlins offizielle Einwohnerzahl
       um rund 180.000 Menschen reduziert wurde „Jetzt ist sichergestellt, dass es
       eine gerichtliche Überprüfung der Einwohnerzahl geben kann“, sagte
       Innensenator Frank Henkel (CDU).
       
       Hintergrund des Streits ist, dass sich der Anteil Berlins am
       Länderfinanzausgleich zum großen Teil nach seiner Einwohnerzahl richtet.
       Nach den im Mai 2013 vorgestellten Ergebnissen der stichprobenartigen
       Volkszählung zwei Jahre zuvor aber hatte Berlin zum damaligen Zeitpunkt
       nicht etwa dreieinhalb Millionen Einwohner, sondern nur 3,3 Millionen.
       Erstmals lief der Zensus, auf Register gestützt, bei Gemeinden über 10.000
       Einwohner nur stichprobenartig ab. Als Folge der Zählung musste das Land
       für die Jahre 2012 und 2013 zusammen fast eine Milliarde Euro an das
       Bundesfinanzministerium zurückzahlen. Grund sollten vor allem
       Berlin-Wegzügler sein, die sich nicht abmeldeten.
       
       Berlin und Hamburg hatten schon im Juli 2013 Widerspruch gegen das Ergebnis
       eingelegt, genau wie rund 1.000 Gemeinden. Nur Berlin allerdings reichte
       Ende 2014 deswegen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Die
       Begründung lautete, es gebe „schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken“
       gegen das damals angewandte Stichprobenverfahren. Es sei in Großstädten
       nicht sinnvoll anzuwenden, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael
       Müller (SPD).
       
       ## Daten als Klagegrundlage
       
       Damit dieser Klage nicht die nötige Faktengrundlage verloren ging, hatte
       Berlin in einem Eilantrag darauf gedrungen, dass die Daten des Zensus bis
       zum Urteil erhalten bleiben – ihre Löschung hatte nach Angaben von Henkels
       Innenverwaltung bereits begonnen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht musste bei seiner Klage abwägen zwischen dem
       Berliner Anliegen und einer Überschreitung der Speicherfrist. Die lief
       schon im Mai aus. Der Eingriff durch die aufgeschobene Löschung sei von
       „verhältnismäßig geringem Gewicht“, hieß es aus Karlsruhe zur Begründung
       der Entscheidung. Wann das Bundesverfassungsgericht die eigentliche Klage
       entscheidet, ließ ein Gerichtssprecher am Dienstag offen. Die nächste
       Volkszählung steht 2021 an, frühere Zählungen gab es zuletzt 1987 in der
       Bundesrepublik und 1981 in der DDR.
       
       1 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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