URI: 
       # taz.de -- Entwurf für ein Einwanderungsgesetz: Elitäre Exklusivität hilft niemandem
       
       > Deutschland braucht Einwanderer. Das ist klar. Doch wie könnte ein Gesetz
       > aussehen? Die taz stellt einen liberalen Entwurf zur Debatte.
       
   IMG Bild: Notwendig: Sinnvolle Paragrafen zur Einwanderung.
       
       ## Artikel 1 – Änderung des Grundgesetzes
       
       ## Im Grundgesetz wird nach Art. 20 a eingefügt:
       
       Art 20 b Einwanderung Deutschland ist ein Einwanderungsland.
       
       Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
       
       ## 
       
       ## Artikel 2 – Gesetz zur Umsetzung von Artikel 20 b Grundgesetz –
       Einwanderungsgesetz (EinwG)
       
       ## Kapitel 1 – Ziele und Grundsätze
       
       § 1 – Einwanderungsland (1) Deutschland ist ein Einwanderungsland.
       
       (2) Deutschland sieht Einwanderung als Chance und Notwendigkeit, um sein
       wirtschaftliches und soziales Niveau stabil zu halten und zu erhöhen.
       
       § 2 – Willkommenskultur (1) Deutschland ist ein einwandererfreundliches
       Land.
       
       (2) Alle staatlichen Einrichtungen wirken daran mit,
       
       a) Einwanderern und Einwandererinnen ein Gefühl des Willkommenseins zu
       vermitteln,
       
       b) der gesamten Bevölkerung die Chancen und Notwendigkeiten von
       Einwanderung zu verdeutlichen.
       
       (3) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird umbenannt in Bundesamt
       für Einwanderung. Es koordiniert alle Aspekte der Willkommenskultur.
       
       § 3 – Meinungsfreiheit Wer Einwanderung ablehnt, genießt im Rahmen der
       gesetzlichen Ordnung Meinungsfreiheit und darf von Behörden nicht
       benachteiligt werden.
       
       ## Kapitel 2 – Recht auf Einwanderung
       
       § 4 – Einwanderungsbedarf (1) Jährlich zum 1. Januar wird durch
       Rechtsverordnung der Bundesregierung der Einwanderungsbedarf festgelegt.
       
       (2) Der Einwanderungsbedarf wird berechnet, indem
       
       a) die Differenz zwischen Todesfällen und Geburten im Vorjahr festgestellt
       wird und
       
       b) die Zahl der Personen addiert wird, die im Vorjahr Deutschland dauerhaft
       verlassen haben.
       
       (3) Der Einwanderungsbedarf ist eine unverbindliche Zielmarke.
       
       § 5 – Asyl (1) Wer als schutzbedürftig anerkannt ist, erhält mit sofortiger
       Wirkung den Rechtsstatus als Einwanderer oder Einwandererin
       (Einwandererstatus).
       
       (2) Als schutzbedürfig im Sinne von Absatz 1 gilt,
       
       a) wer als Asylberechtigter gemäß Art. 16 a Grundgesetz anerkannt ist,
       
       b) wer als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt
       ist,
       
       c) wem subsidiärer Schutz im Sinne der EU–Richtlinie 2011/95 gegen Folter,
       Todesstrafe und Bürgerkriegsgewalt zugebilligt wurde.
       
       § 6 – Wiedergutmachung Angehörige von Völkern, ethnischen und religiösen
       Gruppen, an denen im Namen oder im Auftrag des Deutschen Reichs (1871–1945)
       Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden,
       erhalten auf Antrag den Einwandererstatus.
       
       § 7 – Einwanderung im nationalen Interesse (1) Wer mitwirken will,
       Deutschland zu einem wirtschaftlich besonders leistungsfähigen, ökologisch
       besonders nachhaltigen, sozial besonders gerechten sowie besonders
       demokratischen und besonders liberalen Land zu machen, erhält nach
       Eidesleistung gemäß Absatz 2 den Einwandererstatus.
       
       (2) Die Mitwirkungsbereitschaft im Sinne von Absatz 1 ist binnen zwei
       Monaten nach der Ankunft in Deutschland beim Bundesamt für Einwanderung per
       Eid zu bekräftigen. Der Eid kann mit oder ohne religiöse Beteuerungsformel
       geleistet werden.
       
       § 8 – Einreise (1) Personen mit begründeter Aussicht auf Erhalt des
       Einwandererstatus erhalten Visa zur Einreise nach Deutschland.
       
       (2) Bedürftige können beim Bundesamt für Einwanderung gegen Nachweis ihrer
       Einkommensverhältnisse einen angemessenen Reisekostenzuschuss beantragen.
       
       § 9 – Bleiberecht (1) Wer als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland
       lebt und den Eid gemäß § 7 Abs. 2 ablegt, erhält den Einwandererstatus.
       
       (2) Wer als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland lebt, ohne den Eid
       gemäß § 7 Abs. 2 abzulegen, erhält auf Antrag ein Bleiberecht.
       
       (3) Abschiebungen sind ausgeschlossen.
       
       ## Kapitel 3 – Integration
       
       § 10 – Sprache (1) Mit dem Einwandererstatus ist das Recht auf
       Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache verbunden.
       
       (2) Der Anspruch auf die Teilnahme an Sprachkursen und anderen geeigneten
       Maßnahmen besteht so lange, bis das sprachliche Niveau erreicht ist, das
       den beruflichen Zielen entspricht.
       
       § 11 – Ausbildung (1) Mit dem Einwandererstatus ist mit sofortiger Wirkung
       das gleiche Recht auf schulische, berufliche und wissenschaftliche
       Ausbildung verbunden, das deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen
       zusteht.
       
       (2) Zudem besteht ein Anspruch auf Ausgleich einwanderungsspezifischer
       Defizite.
       
       § 12 – Wohnungsbau Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert
       den öffentlichen und privaten Wohnungsbau entsprechend der
       Bevölkerungsentwicklung.
       
       § 13 – Wirtschaft (1) In Ostdeutschland (außer Leipzig und Berlin) wird für
       zehn Jahre eine Sonderwirtschaftszone Ost eingerichtet.
       
       (2) In der Sonderwirtschaftszone Ost werden Unternehmensgewinne aus
       Produktion und Dienstleistung nur mit einem Drittel der geltenden Sätze
       besteuert.
       
       (3) Auch in der Sonderwirtschaftszone Ost gilt das Mindestlohngesetz.
       
       § 14 – Sozialleistungen Mit dem Einwandererstatus ist der
       diskriminierungsfreie Zugang zu Sozialleistungen verbunden.
       
       § 15 – Staatsbürgerliche Rechte (1) Mit dem Einwandererstatus ist mit
       sofortiger Wirkung das kommunale Wahlrecht verbunden.
       
       (2) Nach fünf Jahren besteht Anspruch auf Einbürgerung.
       
       § 16 – Familienzusammenführung (1) Mit dem Einwandererstatus ist mit
       sofortiger Wirkung das Recht auf Familienzusammenführung verbunden.
       
       (2) Nachgezogene Familienangehörige erhalten den Einwandererstatus ohne
       Eidesleistung gemäß § 7 Abs. 2.
       
       ## Kapitel 4 – Schlussbestimmungen
       
       § 17 – Evaluation (1) Die Bundesregierung erstellt jährlich einen
       Einwanderungsbericht, um über die wichtigsten Entwicklungen zu informieren
       und Verbesserungsbedarf zu identifizieren.
       
       (2) Jeweils nach fünf Jahren wird ein unabhängiges Forschungsinstitut mit
       einer wissenschaftlichen Evaluation der Einwanderungsbedingungen und
       -ergebnisse beauftragt.
       
       (3) Der Einwanderungsbericht und der Evaluationsbericht werden jeweils im
       Bundestag diskutiert.
       
       2 Sep 2015
       
       ## TAGS
       
   DIR Einwanderungsgesetz
   DIR Gesetzentwurf
   DIR Migration
   DIR Asyl
   DIR Einbürgerung
   DIR Auswandern
   DIR Willkommenskultur
   DIR Mittelmeer
   DIR Einwanderung
   DIR Schwerpunkt Flucht
   DIR Schwerpunkt Rassismus
   DIR Asyl
   DIR Schwerpunkt Flucht
   DIR Einwanderung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Der lange Weg zur Einbürgerung: Endlich deutsch
       
       Nationalstolze Sachbearbeiterinnen, viel Kaffee und Erziehungstipps: zwölf
       Monate Ämtermarathon auf dem Weg zum deutschen Pass.
       
   DIR Chronik eines Reiseschriftstellers: Ein Sittenbild der Migration
       
       Die Auswanderungsbedingungen 1884 an Bord der „Galileo“ hat der
       italienische Schriftsteller Edmondo De Amicis aufgeschrieben.
       
   DIR Essay Willkommenskultur in Deutschland: Das Glas ist halb voll
       
       Die Flüchtlingszahlen steigen. Die hässlichen Deutschen der 90er sind nicht
       zurückgekehrt. Das ist das Ergebnis eines jahrelangen Reifeprozesses.
       
   DIR Flüchtlingselend in Europa: Gerettet und abgeschoben
       
       Ein Dutzend Flüchtlinge ertrank vor der türkischen Küste, über tausend
       wurden gerettet. Mecklenburgs Innenminister führt Nachtabschiebungen wieder
       ein.
       
   DIR Einwanderungsgesetz für Deutschland: SPD drückt aufs Tempo
       
       Die SPD will bis Jahresende eine Grundsatzentscheidung zum
       Einwanderungsgesetz. Fraktionschef Oppermann warnt die Kanzlerin vor einem
       schweren Fehler.
       
   DIR Pressekonferenz zum Thema Flüchtlinge: Merkel bleibt im Ungefähren
       
       Die Bundeskanzlerin verspricht in der Flüchtlingsfrage Hilfe für die
       Kommunen. Außerdem lobt sie die freiwilligen Helfer.
       
   DIR Kommentar Merkels Auftritt in Heidenau: Der Sommer der Offenbarung
       
       Deutschland ist ein Einwanderungsland. Und muss sich endlich auch mal so
       verhalten. Die Auseinandersetzung mit Rassisten und Nazis gehört dazu.
       
   DIR Flüchtlingspolitik in Deutschland: Da geht noch einiges
       
       Laut einer ZDF-Umfrage halten 60 Prozent der Deutschen die
       Flüchtlingszahlen für verkraftbar. 23 Prozent wollen eine Gleichbehandlung
       aller Flüchtlinge.
       
   DIR Debatte Europas Flüchtlingspolitik: Sie sind Deutschlands Zukunft
       
       Europa braucht Einwanderer. Warum es klug ist, bei Flüchtlingsfragen nicht
       länger zu moralisieren. Eine ökonomische Argumentation.
       
   DIR Debatte über Einwanderungsgesetz: CDU und CSU weiterhin uneinig
       
       Der stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU wirbt für ein
       Einwanderungsgesetz. Der CSU-Generalsekretär sieht dafür keinen Bedarf.