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       # taz.de -- Mieterverein vergleicht sich mit Grundeigentümern: Mietpreis-Test ausgecheckt
       
       > Mieterverein zieht Online-Mietpreis-Check zurück und entkommt so hohen
       > Strafzahlungen.
       
   IMG Bild: Hohe Mieten, unzulässige Mieten – der Mietpreis-Check wird diese Frage vorläufig nicht beantworten.
       
       „Es ist eine Einigung, keine Niederlage“, redet Eckhard Pahlcke das
       Ergebnis schön. Tatsächlich hat sich der von Pahlcke geführte „Mieterverein
       zu Hamburg“ am Dienstag vor dem Landgericht verglichen – mit seinem
       natürlichen Feind, dem „Grundeigentümer-Verband“. Der Kernpunkt der
       Einigung aber sieht stark nach Schlappe aus. Der Verein muss seinen
       Online-Mietpreis-Check bis zum morgigen Donnerstag aus dem Netz nehmen.
       
       Seit dem 1. Juli bot der Mieterverein den Mietpreis-Check an, mit dessen
       Hilfe MieterInnen angeblich herausfinden konnten, ob die von ihnen gezahlte
       Miete den Kriterien der neuen Mietpreisbremse entspricht. Auf Antrag der
       GrundeigentümerInnen aber verbot das Landgericht per einstweiliger
       Verfügung das Instrument bereits nach einer Woche. Doch statt ihn aus dem
       Netz zu verbannen, änderte der Verein den Test nur leicht ab. Gleich
       dreimal beantragte der Grundeigentümer-Verband deshalb ein drastisches
       Ordnungsgeld.
       
       Die Vorsitzende Richterin Stephanie Zöllner befand, dass ein Nutzer über
       den Miet-Check eben „nicht erfährt, ob er zu viel Miete zahlt“ und die
       kosmetischen Änderungen des Testes nicht ausreichten, um das verfügte
       Verbot auszuhebeln. „Sie haben das Verbot mehrfach ignoriert“, kritisierte
       Zöllner den Mieterverein.
       
       Nur die Rücknahme des Kostenantrags im Rahmen eines Vergleichs könne den
       Verein vor „sehr teuren Ordnungsmitteln“ in voraussichtlich sechsstelliger
       Höhe bewahren. Deshalb sei der Vergleichsvorschlag der GrundeigentümerInnen
       „ein Angebot, das Sie nur schwer ablehnen können“, drängte die Richterin
       dem Mieterverein erfolgreich zur Einigung.
       
       Das Gericht kritisierte, dass der Test in seinen Aussagen auf dem
       Mittelwert des Mietspiegels fuße, ohne „eine Differenzierung des
       Mietobjekts nach Beschaffung oder individueller Wohnlage vorzunehmen“. Weil
       der Hinweis fehle, dass diese Methodik nur eine „Annäherung oder grobe
       Einschätzung“ liefern könne, sei der bislang von 4.000 Usern angeklickte
       Test auch in seiner geänderten Form „irreführend“.
       
       Der Mieterverein will aber trotz des Vergleichs nicht aufgeben.
       Vereinsgeschäftsführer Siegmund Chychla kündigte an, „unter Beachtung der
       Richtermeinung“ schnellstmöglich einen verbesserten Check anzubieten.
       
       9 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marco Carini
       
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