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       # taz.de -- Stasi-Vorwürfe gegen Linken-Politiker: Vorerst keine Anklage gegen Gysi
       
       > Gregor Gysi droht erst einmal keine Anklage wegen des Verdachts einer
       > falschen eidesstattlichen Versicherung. Doch das könnte sich noch ändern.
       
   IMG Bild: Hat er als Anwalt in der DDR Mandanten ausspioniert oder an die Stasi verraten?
       
       Hamburg dpa | Der Linken-Politiker Gregor Gysi muss im Zusammenhang mit den
       gegen ihn erhobenen Stasi-Vorwürfen vorerst nicht mit einer Anklage
       rechnen. Die Hamburger Justizbehörde hob am Freitag eine Weisung von
       Generalstaatsanwalt Lutz von Selle auf, gegen den Linken-Fraktionschef im
       Bundestag Anklage wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen
       Versicherung zu erheben. Eine Überprüfung habe ergeben, dass kein
       hinreichender Tatverdacht bestehe, teilte die Behörde mit. Gleichzeitig
       ermahnte sie die Staatsanwaltschaft jedoch zu neuen Ermittlungen.
       
       Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft bereits seit Anfang 2013, ob Gysi die
       Unwahrheit gesagt hat. Er hatte in zwei Zivilverfahren erklärt, dass er als
       Anwalt in der DDR niemals Mandanten ausspioniert oder an die Stasi verraten
       habe. Auslöser der Ermittlungen waren Anzeigen der früheren
       DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und eines pensionierten Richters.
       
       Nach Überzeugung der Hamburger Justizbehörde „wird sich nicht beweisen
       lassen“, dass Gysis Erklärungen falsch gewesen seien. Damit komme –
       unabhängig von der fehlenden Aufhebung der Immunität des
       Bundestagsabgeordneten – eine Bestätigung der Weisung des
       Generalstaatsanwalts nicht in Betracht, erklärte die Behörde.
       
       „Die Entscheidung der Hamburger Justizbehörde spricht für sich und
       bestätigt die Erklärung von Gregor Gysi, keine falschen eidesstattlichen
       Versicherungen abzugeben“, sagte Linken-Fraktionssprecher Hendrik Thalheim.
       Nun sei die abschließende Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft
       abzuwarten.
       
       Die könnte jedoch noch eine Weile dauern. Denn die Justizbehörde wies
       darauf hin, „dass nachträglich eingegangene Unterlagen Anlass zu weiteren
       Ermittlungen geben“. Worum es dabei konkret geht, konnte ein Sprecher der
       Justizbehörde zunächst nicht sagen.
       
       Die Behörde musste sich mit dem Fall befassen, weil sich der eigentlich
       zuständige Staatsanwalt geweigert hatte, den Willen des
       Generalstaatsanwalts umzusetzen und Anklage zu erheben. Stattdessen
       beschwerte er sich bei der Behörde über die von ihm „als nicht rechtmäßig
       angesehene Weisung“.
       
       28 Aug 2015
       
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