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       # taz.de -- Kriegsverbrechen in der Ukraine: Strafgerichtshof darf ermitteln
       
       > Die Kiewer Regierung erlaubt Untersuchungen des Internationalen
       > Strafgerichtshofs. Das zieht aber noch kein Ermittlungsverfahren nach
       > sich.
       
   IMG Bild: In dem Ukrainekonflikt wurden nach neuen UN-Angaben fast 8.000 Menschen getötet
       
       Den Haag afp | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag darf
       Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen im Ukraine-Konflikt einleiten.
       Die Ukraine erkenne die Gerichtsbarkeit des Tribunals an, um die
       Verantwortlichen für die seit Februar 2014 in dem Land verübten Taten zu
       identifizieren, zu verfolgen und über sie zu urteilen, hieß es in einem am
       Dienstag veröffentlichten Schreiben von Außenminister Pawlo Klimkin an das
       Haager Gericht.
       
       Die Ukraine ist kein Vertragsstaat des IStGH, sie kann aber von Fall zu
       Fall das Gericht autorisieren, Straftaten auf ihrem Territorium zu
       untersuchen. Kiew hatte dem IStGH bereits die Genehmigung erteilt,
       mutmaßliche Verbrechen während der Niederschlagung proeuropäischer Proteste
       in der ukrainischen Hauptstadt zwischen dem 21. November 2013 und dem 22.
       Februar 2014 zu untersuchen. Die Ermittlungen wurden im April 2014
       eingeleitet.
       
       IStGH-Sprecher Fadi El Abdallah sagte, mit der neuen Autorisierung aus Kiew
       könne das Tribunal für eine unbegrenzte Zeit Verbrechen untersuchen, die
       nach dem 22. Februar 2014 begangen wurden. An jenem Tag wurde der damalige
       prorussische Präsident Viktor Janukowitsch nach wochenlangen Protesten
       gestürzt.
       
       Seit April 2014 kämpfen prorussische Rebellen im Osten der Ukraine, welche
       die proeuropäische Führung in Kiew ablehnen, gegen Regierungssoldaten und
       mit ihnen verbündete Milizen. In dem Konflikt wurden nach neuen UN-Angaben
       bereits fast 8.000 Menschen getötet.
       
       Der IStGH stellte allerdings klar, dass das grüne Licht aus Kiew nicht
       automatisch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich ziehe.
       Darüber zu entscheiden, sei Sache des IStGH-Anklägers. Das Tribunal in Den
       Haag ist das einzige ständige internationale Strafgericht. Es nahm 2003
       seine Arbeit auf. Der IStGH wurde eingerichtet, um Völkermord,
       Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden.
       
       Unter den Vorfällen, die nun untersucht werden können, ist nach Angaben von
       Nichtregierungsorganisationen auch der Abschuss des
       Malaysia-Airlines-Passagierflugzeugs im Juli 2014. Bei dem Vorfall in der
       Ostukraine wurden 298 Menschen getötet. Die ukrainische Regierung und der
       Westen vermuten, dass prorussische Rebellen die Maschine mit einer von
       Russland gelieferten Boden-Luft-Rakete abgeschossen haben. Moskau und die
       Rebellen schreiben die Verantwortung hingegen Kiew zu.
       
       9 Sep 2015
       
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