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       # taz.de -- Finanzskandal um Bistum Limburg: Tebartz-van-Elst muss nicht blechen
       
       > Der Vatikan will doch keinen Schadensersatz von dem früheren Bischof für
       > seinen Prunkbau in Limburg sehen. Die Diözese blickt nun demonstrativ
       > nach vorn.
       
   IMG Bild: Dem heiligen Zaster.
       
       Limburg dpa | Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst
       muss nach dem Finanzskandal um seinen Amtssitz keine Wiedergutmachung
       leisten. Der Vatikan halte „die Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie
       die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens für nicht
       angebracht“, teilte das Bistum am Mittwoch mit. Diese Entscheidung habe der
       Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, dem Limburger
       Bistumsleiter Manfred Grothe bei einem Treffen im Vatikan mitgeteilt.
       
       Das Bistum akzeptiere die Entscheidung Roms, dass kein Verfahren geführt
       werden solle, sagte ein Sprecher der Diözese. Tebartz-van Elst hatte wegen
       des Finanzskandals und heftiger Kritik an seinem Führungsstil im März 2014
       seinen Posten auf dem Limburger Domberg verloren.
       
       Die neue Residenz kostete rund 31 Millionen Euro – ein Vielfaches der
       ursprünglich geplanten Summe. Das Bistum musste wegen des Bauprojektes 3,9
       Millionen Euro abschreiben. Das sei aber nicht zwingend der tatsächlich
       entstandene Schaden, heißt es aus Limburg. Dieser sei derzeit nicht zu
       beziffern.
       
       „Der Heilige Stuhl hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den
       Fragen rund um den Bau des Bischofshauses in Limburg befasst“, erklärte
       Bistumsleiter Grothe am Mittwoch. „Nun ist die Entscheidung getroffen
       worden, die auch Klarheit über das weitere Vorgehen der Aufarbeitung gibt.“
       
       ## Nachfolger noch unklar
       
       Die Diözese hatte angesichts der Kostenexplosion bereits vor mehreren
       Monaten in Rom die Frage nach Schadenersatz gestellt und dazu erläutert:
       „Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe und auf welchem Wege
       Forderungen gegenüber dem emeritierten Bischof erhoben werden, kann nur im
       Einvernehmen mit dem Vatikan erfolgen. Grundsätzlich ist bei Rechtsakten
       gegen einen Bischof der Heilige Stuhl zuständig.“
       
       Weiterhin steht nicht fest, wann die Diözese einen Nachfolger für den
       zurückgetretenen Tebartz-van Elst bekommt. „Ich hoffe und wir arbeiten
       darauf hin, dass bis zum Sommer 2016 ein Bischof für Limburg vom Domkapitel
       gewählt und vom Heiligen Vater ernannt worden ist.“ Gemeinsames Ziel Roms
       und der Bistumsleitung sei, dem Neuen einen „möglichst unbelasteten“ Start
       ins Amt zu ermöglichen.
       
       9 Sep 2015
       
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