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       # taz.de -- Auskunftsrechte bei Behörden: Informationen ohne Freiheit
       
       > Am 28. September ist der „Right to know day“. Bei behördlicher
       > Transparenz rangiert Deutschland sehr weit hinten.
       
   IMG Bild: Transparent? geht so.
       
       Berlin taz | Für Auskunftsrechte bei staatlichen Behörden haben sich –
       Politiker der Linken und Nerds von Netzpolitik.org mal ausgenommen – bisher
       nur Wenige interessiert. Erst als im April ein gewiefter Schüler auf die
       Idee kam, die Abituraufgaben vorab vom Schulministerium einzufordern,
       horchte die Bundesrepublik auf: Ein Bürgerrecht, das Beamten zwingt, die
       begehrten Informationen rauszurücken?
       
       Dabei sind die ältesten deutschen Informationsfreiheitsgesetze (IfG) aus
       Berlin und Brandenburg schon beinahe 20 Jahre alt. Bis heute haben 11 der
       16 Bundesländer Auskunftsrechte eingeführt. Sie erlauben prinzipiell
       jedermann, bei Landesbehörden und unterstellten Körperschaften, Anstalten
       und Stiftungen Akten einzusehen. Also auch bei Universitäten und
       Rundfunkanstalten. Und das ohne Begründung. Nur Bayern, Sachsen,
       Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen halten offenbar nichts von
       Ämtertransparenz.
       
       Im internationalen Vergleich kommt Deutschland deshalb nicht gut weg. Von
       weltweit 89 Ländern mit Auskunftsrechten [1][belegt Deutschland den
       viertletzten Platz]. Das zeigt eine Studie der Bürgerrechtsorganisationen
       „Centre for Law and Democracy“ und „Access Info Europe“.
       
       Am internationalen „Right To Know Day“ hat Deutschland also wenig Grund zum
       Feiern. Dennoch wird der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Edgar
       Wagner, heute im Mainzer Landtag ein paar lobende Worte finden – für
       Rheinland-Pfalz.
       
       ## Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz Vorreiter
       
       Dort hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer ein neues Transparenzgesetz
       vorgestellt, das einen „Kulturwandel in der Verwaltung“ herbeiführen soll.
       Tritt es wie geplant dieses Jahr in Kraft, müssen Behörden aktiv für die
       Öffentlichkeit relevante Dokumente ins Netz stellen. In Hamburg und Bremen
       gibt es dafür bereits eigene Transparenzportale. Verträge, Ausschreibungen,
       selbst Sitzungsprotokolle kann man dort nachlesen. Das Hamburger
       Transparenzportal hat mehr als eine Million Seitenaufrufe jeden Monat.
       
       Mit dieser auferlegten Öffnung fällt ein großer Kritikpunkt an den
       bisherigen Informationsfreiheitsgesetzen weg. Bei schriftlichen Anfragen
       können Gebühren bis zu 500 Euro fällig werden, in Sachsen-Anhalt sogar 2000
       Euro. Ministerien, Uni-Verwaltungen und das Auswärtige Amt, so beschweren
       sich Bürgerrechtler, würden aus Abschreckungsgründen pauschal die maximale
       Gebühr verlangen.
       
       ## Verteidigungsministerium legt Kosten offen
       
       Auskunftsrechte sind Ländersache. Und deshalb sind die Regelungen so
       unterschiedlich aus wie die jeweiligen Schulsysteme. Die Hälfte der Länder
       nimmt beispielsweise [2][Forschung und Lehre pauschal vom
       Informationsfreiheitsgesetz aus]. Und selbst wenn Behörden die Anfrage
       nicht abwimmeln können, weichen sie gerne aus, [3][wie eine Recherche des
       NDR zeigt].
       
       Dass der Bedarf an Auskünften groß ist, zeigt das Portal „[4][Frag den
       Staat]“, das Bürgerinnen und Bürger bei den Anträgen unterstützt. Beinahe
       12.000 Anträge waren es in vier Jahren.
       
       Wie hoch sind die Kosten für die Bewachung von ausländischen militärischen
       Einrichtungen? Das Verteidigungsministerium nennt sie. Wie viele Straf- und
       Bußgeldverfahren hat die Stadt Oldenburg gegenüber Straßenmusikern
       eröffnet. Das Ordnungsamt legt die Zahl offen.
       
       Wie lauten die Abiturprüfungen für Nordrhein-Westfalen? Das
       Schulministerium bleibt hart: „Ihrem Antrag kann frühestens am ersten
       Werktag nach Abschluss des gesamten Abiturverfahrens 2015 stattgegeben
       werden“, heißt es in der Antwort.
       
       28 Sep 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.rti-rating.org/
   DIR [2] /!5211753/
   DIR [3] http://www.ndr.de/nachrichten/Norddeutschen-Behoerden-mangelts-an-Transparenz,transparenzgesetz110.html
   DIR [4] https://fragdenstaat.de/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ralf Pauli
       
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