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       # taz.de -- Schiedsspruch zu Geburtshilfe: Hausgeburt in Gefahr
       
       > Ein Schiedsspruch belegt Hausgeburten mit Qualitätskriterien.
       > Freiberufliche Hebammen fürchten um ihre Existenz.
       
   IMG Bild: Was eine Hebamme für ihren Job braucht.
       
       Berlin taz | Die freiberuflichen Hebammen schlagen Alarm. Sie befürchten,
       dass viele Geburtshelferinnen künftig ihren Beruf aufgeben müssen. Anlass
       ist die Entscheidung einer Schiedsstelle von vergangener Woche, die im
       Streit mit den Krankenkassen angerufen worden war. Der Schiedsspruch legt
       einen sogenannten Sicherstellungszuschlag für die hohen Haftpflichtprämien
       und bestimmte Ausschlusskriterien für Hausgeburten fest.
       
       „Die Entscheidungen der Schiedsstelle sind für uns so nicht hinnehmbar“,
       meint Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV).
       Rechte von Frauen wie die freie Wahl des Geburtsortes sowie das Berufsrecht
       der Hebammen würden damit unterlaufen. „Wir prüfen alle Mittel, um dagegen
       vorzugehen.“
       
       Laut dem Schiedsspruch sollen die Hebammen zum Ausgleich für die
       gestiegenen Prämien zur Haftpflichtversicherung in Zukunft einen
       Sicherstellungszuschlag von 4.390 Euro im Jahr von den Krankenkassen
       erhalten. Die Prämie beträgt 6.274 Euro. Freiberufliche Hebammen, die
       mindestens vier Geburten im Jahr betreuen, sollen ein Recht auf den
       Sicherstellungszuschlag haben.
       
       Die Kosten für die Haftpflicht wurden bislang auch über die pauschalen
       Vergütungen von Hausgeburten ausgeglichen. Dies ist nicht mehr der Fall,
       eine Hausgeburt werde in Zukunft nur noch mit 675 Euro statt wie bisher mit
       861 Euro vergütet, hieß es in einer Erklärung des Hebammenverbandes. Die
       neuen Regelungen bedeuteten eine Verschlechterung, erklärte der Verband.
       
       ## Arzt muss zustimmen
       
       Laut dem Schiedsspruch gibt es zudem künftig Qualitätskriterien für
       Hausgeburten. Danach muss künftig bei der Überschreitung des errechneten
       Geburtstermins um drei Tage ein Arzt zu Rate gezogen werden und seine
       Zustimmung zur Hausgeburt geben. „Die Einführung von Ausschlusskriterien
       hat nichts mit einer Verbesserung der Qualität in der außerklinischen
       Geburtshilfe zu tun“, kritisierte Katharina Jeschke, Verhandlungsführerin
       des Hebammenverbandes.
       
       Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen lobte jedoch den Schiedsspruch.
       Für werdende Mütter, die sich für eine Hausgeburt entschieden haben, gebe
       es so mehr Sicherheit. Der Spitzenverband erklärte, dass durch die
       Neuregelungen die Vergütungen für alle Hebammenleistungen ab sofort um fünf
       Prozent angehoben werden. Derzeit sind nur noch 2.350 freiberufliche
       Hebammen mit Geburtshilfe im Hebammenverband haftpflichtversichert.
       
       29 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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