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       # taz.de -- BGH gibt Ex-Dreispringer Recht: Späte Genugtuung für Friedek
       
       > Charles Friedek hätte zu Olympia 2008 fahren müssen. Mit dem BGH-Urteil
       > steht ein siebenjähriger Rechtsstreit vor dem Abschluss.
       
   IMG Bild: Er errang einen gerichtlichen Erfolg: Ex-Dreispringer Charles Friedek hat vom BGH Recht bekommen.
       
       Berlin taz | Der frühere Leichtathletik-Weltmeister Charles Friedek hat den
       jahrelangen Rechtsstreit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) um
       seine verpasste Olympia-Teilnahme 2008 gewonnen. Der Bundesgerichtshof
       (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwochvormittag geurteilt, dass der DOSB mit
       der Nichtnominierung des heute 44-jährigen seine Pflicht „schuldhaft
       verletzt“ habe. Damit bestätigt der BGH die Entscheidung des Landgerichts
       Frankfurt aus dem Jahre 2011.
       
       Mit der Revision (Aktenzeichen II ZR 23/14 – s. V. PM 82/15) war der
       Rechtsstreit in die dritte und letzte Instanz gegangen. Dass der BGH die
       Revision Friedeks überhaupt angenommen hatte, bezeichnete sein Anwalt
       Michael Lehner bereits im Juli als Teilerfolg und sieht mit der
       Entscheidung zugunsten seines Mandanten nun die Rechte der Athleten
       gestärkt.
       
       „Natürlich wird das für ihn persönlich auch eine Genugtuung sein“, sagt
       Lehner der taz. Friedek selbst war für eine Stellungnahme nicht zu
       erreichen. Der DOSB wollte für seine Einschätzung zunächst die schriftliche
       Begründung des BGH abwarten, die in den kommenden Tagen erwartet wird.
       
       Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Leichtathleten und dem DOSB
       entzündete sich an einer Entscheidung des Sportbundes aus dem Jahr 2008.
       Bei einem Wettkampf in Wesel gelangen dem damals 36-jährigen zwei Sprünge
       über 17,00 Meter und 17,04 Meter. Seiner Ansicht nach hatte er damit die
       Olympianorm erfüllt und hätte nach Peking fahren müssen. Der Deutsche
       Leichtathletik-Verband (DLV) verlangte jedoch, dass die Norm bei zwei
       verschiedenen Wettbewerben erreicht werden muss. In den Statuten war dies
       nur ungenau formuliert. Der DOSB nominierte ihn nicht für Peking – Friedek
       klagte.
       
       Das Deutsche Sportschiedsgericht hatte damals zu seinen Gunsten
       entschieden, der DOSB verweigerte ihm dennoch die Nominierung. Im Anschluss
       zog Friedek vor Zivilgerichte und forderte 133.500 Euro für entgangene
       Sponsoren-, Preis-, und Startgelder. Inzwischen hat der DLV die
       Gesetzeslücke geschlossen, die zu dem Fall Friedek führte.
       
       Nach dem Grundurteil des BGH geht das Verfahren in die erste Instanz
       zurück. Das Landgericht Frankfurt entscheidet nun über die Höhe des
       Schadenersatzes. Dazu soll es jedoch laut Anwalt Lehner gar nicht kommen.
       Er strebt eine außergerichtliche Entscheidung an und wolle nun den DOSB
       anschreiben. „Wir werden sehen, ob wir ins Gespräch kommen.“ Der moralische
       Sieger ist Charles Friedek bereits jetzt. (mit dpa)
       
       13 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ronny Müller
       
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