# taz.de -- EU-Kommission zu Steuerdeals: Vorteile für Starbucks und Fiat illegal
> Mit Steuervorteilen lassen sich Unternehmen ins Land locken. Zwei
> EU-Staaten haben getrickst und sollen nun von Firmen nicht gezahlte
> Steuern nachfordern.
IMG Bild: Im Fall von Starbucks handle es sich um unrechtmäßige staatliche Beihilfen, heißt es.
Brüssel dpa | Die Niederlande und Luxemburg haben nach einer Entscheidung
der EU-Kommission multinationalen Konzernen illegale Steuervorteile
gewährt. Die Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden und die
Finanztochter des Autobauers Fiat in Luxemburg müssen nun jeweils 20 bis 30
Millionen Euro nachzahlen, wie die Brüsseler Behörde entschied. Die genaue
Höhe der fälligen Nachforderung müssen die nationalen Behörden nach
Vorgaben der EU-Kommission ermitteln. Luxemburg kündigte allerdings bereits
an, sich rechtliche Schritte vorzubehalten.
In beiden Fällen geht es erstmals um sogenannte Steuervorbescheide (tax
rulings). Damit informieren die Behörden Unternehmen im Voraus über die zu
erwartende Steuerlast. Das ist an sich nicht illegal – die gewährten
Vorteile aber schon. Es gehe um „sehr komplexe Regelungen“, sagte
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dadurch seien „Gewinne
innerhalb der gleichen Gruppe von einem Unternehmen zum anderen verlagert“
worden. Das kann sich aus Steuergründen lohnen.
Die beanstandeten Regelungen benachteiligten andere Unternehmen, die
angemessene Steuern zahlten, sagte Vestager. Es handle sich damit um
unrechtmäßige staatliche Beihilfen. Die vorteilhaften Regelungen müssen nun
ein Ende finden.
Bei Starbucks geht es konkret um die Starbucks Manufacturing EMEA BV, die
einzige Kaffeerösterei der Gruppe in Europa und um Vorteile, die sie seit
2008 erhalten hat. Sie verkauft und vertreibt gerösteten Kaffee und andere
Starbucks-Produkte wie Becher oder Gebäck. Die Rösterei zahlte einer in
Großbritannien ansässigen Starbucks-Tochter Alki sehr hohe Lizenzgebühren
für Know-How, so die EU-Kommission – dadurch werde ein großer Teil der
versteuerbaren Gewinne zu Unrecht an Alki weitergereicht. Alki wiederum
müsse weder in Großbritannien noch in den Niederlanden Körperschaftssteuer
zahlen.
Weiterhin erhielt ein Schweizer Zweig von Starbucks von der Rösterei in den
Niederlanden einen überhöhten Preis für grüne Kaffeebohnen. Das verringerte
die Steuergrundlage der Rösterei künstlich, so die europäischen
Wettbewerbshüter.
## Weitere Ermittlungen in Bezug auf Apple und Amazon
Bei Fiat nimmt die EU-Kommission eine Regelung aus dem Jahr 2012 ins
Visier. Die Fiat-Finanztochter Fiat Finance and Trade konnte laut
EU-Kommission etwa ihr Eigenkapital künstlich herunterrechnen – die Behörde
spricht von „wirtschaftlich nicht gerechtfertigten Annahmen und Anpassungen
nach unten“. Dadurch konnte das Unternehmen die Steuern verringern.
Das Luxemburger Finanzministerium wehrte sich umgehend gegen die
Darstellung der Brüsseler Wettbewerbshüter: “Luxemburg teilt nicht die
Schlussfolgerungen der Kommission im Fall Fiat Finance and Trade und behält
sich alle rechtlichen Schritte vor. Luxemburg wird die Entscheidung der
Kommission und deren Begründung eingehend prüfen.“
Weitere Ermittlungen der EU-Kommission sind noch im Gange. Dabei geht es um
Apple in Irland, Amazon in Luxemburg und um eine belgische Steuerregelung.
21 Oct 2015
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