# taz.de -- Aktivist klagt gegen Facebook: Was ist mit meinen Daten?
> Seit Jahren kämpft Max Schrems gegen Facebook. Nun hat ein
> Berufungsgericht in Wien seine Zivilklage für zulässig erklärt.
IMG Bild: Schrems am Europäischen Gerichtshof, Anfang Oktober.
Wien afp | Nächster Etappensieg für den österreichischen
Datenschutzaktivisten Max Schrems im Kampf gegen Facebook: Ein
Berufungsgericht in Wien machte am Mittwoch den Weg frei für eine
Zivilklage des jungen Juristen gegen den Umgang des sozialen
Internetnetzwerks mit Nutzerdaten. Eine Klage als Einzelperson sei
zulässig, [1][über eine Sammelklage] müsse noch der Oberste Gerichtshof
entscheiden, entschied das Gericht.
In erster Instanz war die Sammelklage von Schrems im Juli zurückgewiesen
worden, der sich seit August 2014 Tausende Nutzer aus aller Welt
angeschlossen hatten. Die Richterin schloss sich damals der Argumentation
an, dass der Jurist einen seiner Facebook-Accounts beruflich genutzt habe
und damit nicht als Privatnutzer zivilrechtlich klagen könne. Das
Berufungsgericht in Wien kassierte diese Entscheidung nun.
Schrems reagierte erfreut. Er sei „glücklich“, sagte er der
Nachrichtenagentur afp. Die Entscheidung zwinge Facebook nun dazu, zum
ersten Mal vor Gericht seinen Datentransfer an die US-Dienste im Rahmen des
Programms Prism zu erläutern. Facebook wiederum sprach von einem
„nutzlosen“ Prozedere und begrüßte, dass die Sammelklage nicht für gültig
erklärt worden sei.
Der Datenschutzaktivist Schrems hatte im August einen ersten Erfolg gegen
Facebook erzielt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den rechtlichen
Rahmen für „ungültig“ erklärt, der den Transfer persönlicher Daten von der
Europäischen Union in die USA regelt. Das oberste irische Gericht ordnete
deshalb am Dienstag eine Überprüfung des Datentransfers bei Facebook an.
22 Oct 2015
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