# taz.de -- Abstimmung zur Sterbehilfe im Bundestag: Bestimmte Hilfe künftig verboten
> Die Bundestagsmitglieder haben sich gegen die „geschäftsmäßige“
> Sterbehilfe ausgesprochen. 360 Abgeordnete stimmten für einen
> Gesetzentwurf.
IMG Bild: Abgegeben: Stimmzettel im Bundestag.
Berlin dpa | Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig
verboten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag am
Freitag.
Der Verbotsantrag, der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU)
und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt worden war, erhielt in der
Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233
Parlamentarier, 9 Abgeordnete enthielten sich.
Drei alternative Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Sterbehilfe waren
bereits in einer Vorabstimmung gescheitert. Mehrere Abgeordnete plädierten
erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.
Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als
Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem
Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein
tödliches Medikament gewährt wird. Kritiker hatten vor einer
Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des
Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt.
Der Abstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg ging eine eindringliche
Debatte voraus. Sie markiert das Ende einer einjährigen Meinungsbildung
über die heikle Gewissensfrage im Parlament und in der Öffentlichkeit.
6 Nov 2015
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