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       # taz.de -- Pflegereform im Bundestag beschlossen: Mehr Leistungen und höhere Beiträge
       
       > Die Pflegereform von Gesundheitsminister Gröhe bringt Verbesserungen für
       > Patienten und Angehörige. Doch das ist nicht umsonst zu haben.
       
   IMG Bild: Wenigstens teilweise erhört: Kundgebung für bessere Pflege in Stuttgart
       
       Berlin dpa | Demenzkranke Menschen werden künftig erstmals voll in den
       Leistungskatalog der Pflegeversicherung einbezogen. Die Leistungen für
       pflegebedürftige Menschen sollen generell ausgeweitet werden. Pflegende
       Angehörige werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser
       abgesichert, damit Patienten möglichst lange zu Hause betreut werden. Das
       sind wesentliche Punkte der zweiten Stufe der Pflegereform von
       Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die der Bundestag am Freitag
       beschloss.
       
       Das zweite Pflegestärkungsgesetz von Gröhe [1][führt einen neuen
       Pflegebedürftigkeitsbegriff ein.] Es sieht vor, dass Patienten mit Demenz,
       mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu
       Pflegeleistungen bekommen wie körperlich Behinderte. Gröhe sprach von einem
       „Meilenstein“ in der Pflegeversicherung.
       
       Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert
       werden. Damit könne die Bewertung von Pflegebedürftigkeit individueller
       gestaltet werden, sagte Gröhe. Pflegebedürftige können auch früher
       unterstützt werden – etwa beim Umbau einer barrierefreien Wohnung oder des
       Badezimmers.
       
       Der Minister versicherte in der abschließenden Beratung des Gesetzes
       erneut, niemand werde durch die Reform schlechter gestellt. Im Zweifel
       werde hochgestuft. Bei einer Hochstufung im Zuge einer Neubewertung müssen
       Pflegebedürftige laut Gröhe keinen höheren Eigenanteil befürchten.
       
       Ein zentrales Ziel der Reform sei es, nicht mehr nur die Defizite der
       Pflegebedürftigen zu benennen, sondern deren Fähigkeiten zu stärken, um
       ihnen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, erläuterte
       Gröhe. Zugleich rief er dazu auf, die Arbeitsbedingungen in der Pflege
       attraktiver zu machen, um mehr Personal zu gewinnen. Bis Ende 2016 sollen
       die Pflegesätze und die Pflegepersonalstruktur neu verhandelt werden.
       
       ## TÜV für Pflegeeinrichtungen
       
       Pflegekassen werden zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren
       Angehörigen über deren Möglichkeiten verpflichtet. Im Zuge der Reform soll
       auch der sogenannte Pflege-TÜV für Pflegeeinrichtungen neu geregelt werden,
       weil die bisherigen Pflege-Noten wenig aussagekräftig waren.
       
       Bereits Anfang des Jahres war das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft
       getreten. Mit den beiden Stufen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung
       von 2,05 auf 2,55 Prozent vom Jahr 2017 an erhöht. Das soll rund fünf
       Milliarden Euro bringen. Gröhe geht davon aus, dass der Beitrag dann bis
       2022 nicht mehr erhöht werden muss.
       
       Nach Darstellung der Deutschen Stiftung Patientenschutz erhalten von 2017
       an neue Antragsteller, die ins Pflegeheim müssen, deutlich weniger Geld von
       der Pflegekasse. Nach Berechnungen von Stiftungsvorstand Eugen Brysch
       erhalten Pflegeheimbewohner mit Pflegestufe I derzeit 1.064 Euro. Künftige
       Heimbewohner bekommen im neuen Pflegegrad II dann nur noch 770 Euro. Der
       Eigenanteil werde somit steigen.
       
       Die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Katja Angeli, nannte Bryschs
       „Behauptungen absurd. Ich kenne auch keinen Pflegeexperten, der so etwas
       teilt.“
       
       13 Nov 2015
       
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