URI: 
       # taz.de -- Prozessbeginn in Stuttgart: Ausrüstung nach Syrien gebracht
       
       > Deutsch-Libanesen sollen Ausrüstung an die Dschihadistengruppe Arhar
       > al-Scham geliefert haben. Nun wird ihnen der Prozess gemacht.
       
   IMG Bild: Lieferten Deutsche die Ausrüstung? Ahrar-al-Scham-Kämpfer in Syrien
       
       FREIBURG taz | An diesem Dienstag beginnt am Oberlandesgericht (OLG)
       Stuttgart der erste deutsche Prozess gegen Unterstützer der syrischen
       Terrorgruppe Arhar al-Scham. Der Bonner Libanese Kassem El R. ist mit drei
       weiteren Männern angeklagt, weil er Ausrüstungsgegenstände an die syrische
       Gruppe geliefert haben soll.
       
       Kassem El R. ist Anfang 30 und studierte an der Universität Bonn
       Elektrotechnik. Zusammen mit Frau und drei Kindern lebte er in einem
       Studentenwohnheim. Mehrfach soll El R. für die syrische Gruppe Gegenstände
       geliefert haben, die ihre Kampfkraft verbessern sollten. Im Frühjahr 2013
       brachte er zwei militärisch nutzbare Funkscanner nach Syrien. Anschließend
       überführte er fünf Krankenwagen.
       
       Die größte Lieferung folgte Ende 2013: rund 7.500 Stiefel, 6.000
       Militärparkas und 100 Militärhemden im Wert von 130.000 Euro. Allerdings
       wurde diese Lieferung der Gruppe bei einem Überfall wieder abgenommen.
       
       Arhar al-Scham ist eine der größten dschihadistischen
       Rebellenorganisationen Syriens. Zeitweise hatte sie bis zu 20.000 Kämpfer.
       Der volle Titel der Organisation lautet Harakat Ahrar al-Scham al-Islamia
       (Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens). Sie gehört zum
       Oppositionsbündnis Islamische Front und strebt einen Gottesstaat an. Mitte
       2014 starb aber fast die gesamte Führung von Ahrar al-Scham bei einem
       Bombenanschlag, für den niemand die Verantwortung übernahm.
       
       ## Fünf terroristische Vereinigungen
       
       Die Bundesanwaltschaft stuft Ahrar al-Scham als ausländische terroristische
       Vereinigung ein. Das Bundesjustizministerium hat die Ermächtigung zur
       Strafverfolgung gegeben, was bei ausländischen Terrorgruppen erforderlich
       ist.
       
       Derzeit wird in Deutschland gegen Mitglieder und Unterstützer von fünf
       syrischen terroristischen Vereinigungen ermittelt. Neben Ahrar al-Scham und
       dem „Islamischen Staat“ (IS) sind dies Dschabhat al-Nusra, Dschunud
       al-Scham und Dschaish al-Muhadschirin wal Ansar (Jamwa). Gegen die „Freie
       Syrische Armee“ hat Justizminister Maas keine Ermittlungen erlaubt, obwohl
       auch diese mit Waffengewalt gegen das Regime von Baschar al-Assad kämpft.
       
       Der Bundesgerichtshof hat im Oktober im Fall der „Allgäuer Islamistin“
       entschieden, dass das deutsche Antiterrorstrafrecht auf ausländische
       Bürgerkriege nur zurückhaltend angewandt werden soll. Dort ging es um die
       angebliche Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch
       eine Frau, die in Syrien das Schießen nur lernte, um sich und ihre Kinder
       gegen Angriffe der Regierungsarmee verteidigen zu können. Die
       Bundesanwaltschaft sieht keine Auswirkungen des BGH-Urteils auf den Arhar
       al-Scham-Prozess.
       
       7 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Syrien
   DIR Islamismus
   DIR Terrorabwehr
   DIR Dschihadismus
   DIR Bundeswehr
   DIR Schwerpunkt Syrien
   DIR Schwerpunkt Syrien
   DIR London
   DIR Schwerpunkt Syrien
   DIR Bundestag
   DIR Schwerpunkt 9/11
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Mangelhafte Ausrüstung: Neue Waffen für die Bundeswehr
       
       Das Verteidigungsministerium will die Ausrüstung der Truppe verbessern.
       Ministerin von der Leyen plant Bestellungen in Höhe von über 450 Millionen
       Euro.
       
   DIR Kommentar Syrische Opposition in Riad: So geht es nicht
       
       Die Assad-Gegner streiten sich in Saudi-Arabien. Das liegt vor allem an
       einer islamistischen Gruppe. Außerdem fehlen wichtige Oppositionsvertreter.
       
   DIR Syrienrückkehrer verurteilt: Nächstes Mal lieber Mallorca
       
       Zwei Deutsch-Tunesier waren mehrere Monate in Syrien beim „Islamischen
       Staat“. Ein Celler Gericht verurteilte sie zu mehrjährigen Haftstrafen.
       
   DIR Mutmaßlicher Terrorakt in London: Machetenattacke in der U-Bahn
       
       Der Angreifer rief angeblich: „Das ist für Syrien“, als er in einer
       Subway-Station mit einer Machete auf mehrere Menschen losging. Die Polizei
       spricht von Terror.
       
   DIR Essay Syrien-Einsatz: Weniger Bomben, nicht mehr
       
       Der Militäreinsatz in Syrien hilft dem IS, aber nicht den Zivilisten.
       Bomben- und Flugverbotsverbotszonen sind nötig.
       
   DIR Syrieneinsatz beschlossen: Schlachtfeld Bundestag
       
       Mit den Stimmen von SPD und Union hat der Bundestag den Bundeswehreinsatz
       in Syrien beschlossen. Zuvor gab es heftige Kritik aus der Opposition.
       
   DIR Debatte Bundeswehreinsatz in Syrien: Hochamt des Zynismus
       
       Merkels Worte nach Paris gleichen denen Schröders nach 9/11. Was nun kommen
       wird, hat weniger mit Logik, sondern mehr mit Bündnistreue zu tun.