# taz.de -- Prozessbeginn in Stuttgart: Ausrüstung nach Syrien gebracht
> Deutsch-Libanesen sollen Ausrüstung an die Dschihadistengruppe Arhar
> al-Scham geliefert haben. Nun wird ihnen der Prozess gemacht.
IMG Bild: Lieferten Deutsche die Ausrüstung? Ahrar-al-Scham-Kämpfer in Syrien
FREIBURG taz | An diesem Dienstag beginnt am Oberlandesgericht (OLG)
Stuttgart der erste deutsche Prozess gegen Unterstützer der syrischen
Terrorgruppe Arhar al-Scham. Der Bonner Libanese Kassem El R. ist mit drei
weiteren Männern angeklagt, weil er Ausrüstungsgegenstände an die syrische
Gruppe geliefert haben soll.
Kassem El R. ist Anfang 30 und studierte an der Universität Bonn
Elektrotechnik. Zusammen mit Frau und drei Kindern lebte er in einem
Studentenwohnheim. Mehrfach soll El R. für die syrische Gruppe Gegenstände
geliefert haben, die ihre Kampfkraft verbessern sollten. Im Frühjahr 2013
brachte er zwei militärisch nutzbare Funkscanner nach Syrien. Anschließend
überführte er fünf Krankenwagen.
Die größte Lieferung folgte Ende 2013: rund 7.500 Stiefel, 6.000
Militärparkas und 100 Militärhemden im Wert von 130.000 Euro. Allerdings
wurde diese Lieferung der Gruppe bei einem Überfall wieder abgenommen.
Arhar al-Scham ist eine der größten dschihadistischen
Rebellenorganisationen Syriens. Zeitweise hatte sie bis zu 20.000 Kämpfer.
Der volle Titel der Organisation lautet Harakat Ahrar al-Scham al-Islamia
(Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens). Sie gehört zum
Oppositionsbündnis Islamische Front und strebt einen Gottesstaat an. Mitte
2014 starb aber fast die gesamte Führung von Ahrar al-Scham bei einem
Bombenanschlag, für den niemand die Verantwortung übernahm.
## Fünf terroristische Vereinigungen
Die Bundesanwaltschaft stuft Ahrar al-Scham als ausländische terroristische
Vereinigung ein. Das Bundesjustizministerium hat die Ermächtigung zur
Strafverfolgung gegeben, was bei ausländischen Terrorgruppen erforderlich
ist.
Derzeit wird in Deutschland gegen Mitglieder und Unterstützer von fünf
syrischen terroristischen Vereinigungen ermittelt. Neben Ahrar al-Scham und
dem „Islamischen Staat“ (IS) sind dies Dschabhat al-Nusra, Dschunud
al-Scham und Dschaish al-Muhadschirin wal Ansar (Jamwa). Gegen die „Freie
Syrische Armee“ hat Justizminister Maas keine Ermittlungen erlaubt, obwohl
auch diese mit Waffengewalt gegen das Regime von Baschar al-Assad kämpft.
Der Bundesgerichtshof hat im Oktober im Fall der „Allgäuer Islamistin“
entschieden, dass das deutsche Antiterrorstrafrecht auf ausländische
Bürgerkriege nur zurückhaltend angewandt werden soll. Dort ging es um die
angebliche Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch
eine Frau, die in Syrien das Schießen nur lernte, um sich und ihre Kinder
gegen Angriffe der Regierungsarmee verteidigen zu können. Die
Bundesanwaltschaft sieht keine Auswirkungen des BGH-Urteils auf den Arhar
al-Scham-Prozess.
7 Dec 2015
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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