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       # taz.de -- Urteil gegen Umweltschützer: Hindernis in fünf Metern Höhe
       
       > Robin-Wood-Aktivist wegen Demo vor Atomtransport im Hamburger Hafen wegen
       > Nötigung verurteilt. Hafen bleibt Drehscheibe des Uranhandels.
       
   IMG Bild: Unspektakulär, aber auch nicht strafbar: Anti-AKW-Protest
       
       HAMBURG taz | Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat am Montag den
       Robin-Wood-Aktivisten und Kletterer Tim B. wegen Nötigung zu 50 Tagesätzen
       Geldstrafe verurteilt. Der Umweltaktivist hatte zusammen mit anderen am 10.
       November 2014 am Süd-West-Terminal des Umschlagsbetriebes C. Steinweg im
       Hamburger Hafen einen Zug mit Uranerzkonzentrat aufgehalten, dass mit dem
       Schiff aus Russland angeliefert worden war und auf der Schiene nach
       Narbonne in Südfrankreich gebracht werden sollte.
       
       Trotz des angeblichen Atomausstiegs finden im Hamburger Hafen weiterhin
       Woche für Woche Atomtransporte statt. Beliefert werden
       Uranverarbeitungsanlagen in Deutschland, die über eine unbefristete
       Betriebsgenehmigung verfügen und Atomkraftwerke in der ganzen Welt mit
       Brennstoff versorgen. Der Firma C. Steinweg kommt dabei eine zentrale Rolle
       als Drehscheibe des Handels mit der radioaktiven Fracht zu. „Allein
       Steinweg hat von August 2013 bis August 2014 fast 5.000 Tonnen
       Uranerzkonzentrat in Steinwerder umgeschlagen“, sagt
       Robin-Wood-Energiereferent Tobias Darge. Das entspreche fast zehn Prozent
       der weltweiten Uranförderung.
       
       Daher war es nicht die erste Aktion, als die Atomgegner mit Transparenten
       am 10. November vorigen Jahres auf den Gleisen den Uranzug stoppten. Obwohl
       zwei Robin-Wood-Aktivisten ihr Seil in fünf Meter Höhe über die Bahnanlage
       gespannt hatten, die Rangierlok und die Container also unter den beiden
       Demonstranten hätten durchfahren können, setzte der Zug mit
       Uranerzkonzentrat erst nach sieben Stunden seine Fahrt fort – nachdem die
       Robin-Wood-Kletterer durch die Polizei von den Seilen geholt worden waren.
       
       Deshalb sah der Amtsrichter den Tatbestand der Nötigung als erfüllt an. Er
       räumte zwar ein, dass das Seil tatsächlich in fünf Metern Höhe angebracht
       worden sei, also von einer richtigen Blockade nicht gesprochen werden
       konnte und deshalb eigentlich nicht der Straftatbestand einer Nötigung
       erfüllt sei, dennoch habe die Seilaktion irgendwo ein „Hindernis“
       dargestellt, was eine Verurteilung rechtfertige. Tim B. wird Berufung beim
       Landgericht Hamburg einlegen. Denn das Landgericht Braunschweig hat gerade
       eine Menschenblockade im Zusammenhang mit einem rassistischen
       „Bragida“-Marsch in Braunschweig als straffrei eingestuft, sofern eine
       Blockade umgegangen werden kann.
       
       Bereits Ende der Woche verhandelt erneut das Amtsgericht Harburg über einen
       Atomgegner, dem Hausfriedensbruch vorgeworfen wird. Er hatte zusammen mit
       anderen im August 2014 unangekündigt den Süd-West-Terminal der Firma C.
       Steinweg „inspiziert“ und dabei Container mit abgelaufenen Zertifizierungen
       entdeckt, die nach Aussage des Hamburger Senats gar nicht mehr in Hamburg
       hätten sein dürfen.
       
       Die vier Boxen, gefüllt mit Uranerzkonzentrat aus Kasachstan, waren im Juli
       beim Löschen des russischen Atomfrachters „Sheksna“ beschlagnahmt worden,
       weil die Sicherheitssiegel – die sogenannten CSC Plaketten – abgelaufen
       waren. Die Container durften dann aber doch Richtung Frankreich
       transportiert werden. Auf Anweisung eines Steinweg-Disponenten blieben sie
       aber noch vier Wochen in einer dafür angeblich genehmigten Halle liegen.
       
       7 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai von Appen
       
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