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       # taz.de -- Waffenexporte nach Mexiko: Deutsche Knarren für die Krisenregion
       
       > Auch die Carl Walther GmbH hat ohne Genehmigung Pistolen exportiert. In
       > Regionen, die für ihre schlechte Menschenrechtslage bekannt sind.
       
   IMG Bild: Könnte in die falschen Hände gelangen: eine Walther P22
       
       BERLIN taz | Erst traf es die Schwarzwälder Rüstungsschmiede Heckler &
       Koch, nun steht die Ulmer Konkurrenz am Pranger. Denn auch Pistolen des
       Waffenbauers Carl Walther GmbH sind illegal in Mexiko gelandet. Das
       bestätigen Dokumente, die der taz vorliegen. Demnach sind die
       Handfeuerwaffen in Bundesstaaten gelangt, für die das Unternehmen keine
       Ausfuhrgenehmigungen erhalten hatte. Aus demselben Grund hat die
       Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anfang November [1][Anklage gegen sechs
       ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch erhoben].
       
       Im Februar 2007 genehmigte der Bundessicherheitsrat (BSR) der Ulmer Firma
       den Export von Pistolen und Ersatzteilen im Wert von 1,5 Millionen Euro.
       Voraussetzung: Die Waffen sollten in die Bundesstaaten Puebla,
       Aguascalientes und México gehen. Dazu habe sich der Käufer, das
       mexikanische Verteidigungsministerium (Sedena), in einer
       Endverbleibserklärung verpflichtet. Lieferungen nach Jalisco seien
       ausgeschlossen gewesen, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium auf
       Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele.
       
       Ein Schreiben der Sedena bestätigt jedoch, dass 191 der Pistolen genau in
       diesen Bundesstaat geliefert wurden. Von den insgesamt 6.262 Ulmer
       Pistolen, die das Ministerium nach eigenen Angaben gekauft hatte, gingen
       demnach weitere 555 Pistolen in Regionen, für die keine Genehmigung
       vorgelegen hatte. So etwa nach Chihuahua und Durango, also in
       Bundesstaaten, in denen bereits 2007 Söldner der Kartelle, Soldaten und
       Polizisten Menschenrechtsverletzungen verübten. Nur ein kleiner Teil
       landete tatsächlich in einer der angegebenen Regionen.
       
       Sowohl beim Export der H&K-Sturmgewehre vom Typ G36 als auch bei dem der
       P22-Pistolen von Walther hatte das Auswärtige Amt (AA) vorab Zweifel
       angemeldet. Angesichts der schwierigen Menschenrechtslage in Jalisco
       klassifizierte das AA den Bundesstaat als „nicht belieferungsfähig“. Dort
       seien „unrechtmäßig festgenommene Globalisierungsgegner gefoltert und
       insbesondere weibliche Teilnehmer von Sicherheitskräften misshandelt“
       worden, hieß es in einem internen Schreiben. Schließlich erteilte der BSR
       Walther für Jalisco explizit keine Genehmigung.
       
       ## „Bankrotterklärung“ der Rüstungsexportkontrolle
       
       Die Carl Walther GmbH wollte sich auf taz-Anfrage nicht zu den Vorwürfen
       äußern. Der Grünen-Politiker Ströbele kritisierte indes die fehlende
       Endverbleibskontrolle. „Die Bundesregierung muss für die Einhaltung des
       Verbots sorgen – wie die USA“, sagte er der taz. Nun sei die Frage, ob die
       Firma oder die mexikanische Regierung das Verbot ignoriert habe.
       
       Den angeklagten Ex-H&K-Mitarbeitern wird unter anderem vorgeworfen,
       Endverbleibserklärungen geschönt zu haben, um die Belieferung der
       „verbotenen“ Regionen zu ermöglichen. Mit Blick auf die Ulmer Pistolen
       erklärte die Sedena: „Die deutsche Regierung hat dieses staatliche
       Ministerium über keine Restriktionen für die Waffen der Marke Carl Walther
       informiert.“
       
       Rechtsanwalt Holger Rothbauer sprach von einer Bankrotterklärung der
       Rüstungsexportkontrolle. Der Tübinger Jurist hat 2014 im Namen der
       „Aktion-Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ Anzeige gegen Walther
       eingereicht, der Waffenbauer soll illegal P99- und P22-Pistolen in das
       Bürgerkriegsland Kolumbien geliefert haben.
       
       8 Dec 2015
       
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