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       # taz.de -- Maßnahmen gegen Streunerkatzen: Kastration oder Ausgangssperre
       
       > Rund zwei Millionen streunende Hauskatzen sollen in Deutschland leben.
       > Der neue Tierschutzbericht drängt auf eine Kastrationspflicht für
       > Freigängertiere.
       
   IMG Bild: Wer raus will, muss enthaltsam bleiben: Freigängerkatze in Niedersachsen.
       
       Berlin dpa | Katzen könnte künftig in weiteren Teilen Deutschlands die
       Kastration oder ein Stubenarrest drohen. Grund seien „Kolonien herrenloser,
       verwilderter Katzen“, die auch hierzulande zunähmen, heißt es im neuen
       Tierschutzbericht der Bundesregierung. Es könne daher „erforderlich sein,
       den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Haus- und
       Hofkatzen für einen bestimmten Zeitraum zu beschränken oder zu verbieten“.
       
       Die Bild berichtete am Donnerstag [1][zuerst darüber], nachdem das
       Bundeskabinett am Mittwoch den [2][Tierschutzbericht 2015] beschlossen
       hatte. Darin wird auf eine [3][Änderung des Tierschutzgesetzes] aus dem
       Jahr 2013 eingegangen – damals wurde eine sogenannte
       Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen eingefügt.
       
       Wenn davon Gebrauch gemacht werde, entspreche die Regelung „de facto einer
       Kastrationspflicht für Haus- und Hofkatzen mit Freigang“, heißt es in dem
       neuen Tierschutzbericht. „Ferner können die Länder eine Kennzeichnung und
       Registrierung der in den betroffenen Gebieten gehaltenen Katzen, die
       unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorschreiben.“
       
       Für eine Kastrations- und Registrierpflicht setzen sich auch Tierschützer
       ein. Die Tierrechtsorganisation [4][Peta sieht sie] „als wichtige Maßnahme
       gegen die Katzenüberpopulation und zur Eindämmung des Leids heimatloser
       Katzen“. In etlichen Gemeinden gibt es bereits eine solche Kennzeichnungs-
       und Kastrationspflicht, vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen,
       wie aus einer Übersicht von Peta mit Stand August 2015 hervorgeht.
       
       ## Allein in Hessen sollen 400.000 Streunerkatzen leben
       
       In Hessen wurde im Sommer dieses Jahres über das Thema diskutiert. Viele
       Kommunen verzichten dort auf die Kastrationspflicht, obwohl nach
       Einschätzung des Landestierschutzverbandes allein in Hessen 400.000 bis
       500.000 wilde oder halbwilde Katzen leben.
       
       „Katzen ohne menschliche Obhut und Versorgung erfahren häufig Schmerzen,
       Leiden oder Schäden in teilweise erheblichem Ausmaß, da es sich um Tiere
       einer domestizierten Art handelt, die nicht an ein Leben ohne menschliche
       Unterstützung angepasst sind“, erläutert das Bundesministerium für
       Ernährung und Landwirtschaft in dem Tierschutzbericht.
       
       Tierschützer schätzen die Zahl streunender Hauskatzen auf bundesweit zwei
       Millionen. Verlässliche Zahlen zur Zahl herrenloser, verwilderter Katzen in
       Deutschland gebe es zwar nicht, führt das Ministerium aus. Jedoch deuteten
       zahlreiche Berichte etwa von Kommunen, Behörden oder Tierschützern darauf
       hin, dass das Problem zunehme. Da es regionale Unterschiede gebe, sollten
       die einzelnen Bundesländer entscheiden, ob es zu entsprechenden Schritten
       komme.
       
       Voraussetzung sei, dass andere Maßnahmen nicht ausreichen. „Daneben kann
       auch die Aufklärung von Katzenhaltern und das Hinwirken auf eine
       freiwillige Beschränkung des Auslaufs oder auf eine freiwillige
       chirurgische oder medikamentelle Unfruchtbarmachung ein erster Schritt vor
       etwaigen Regelungen in einer Verordnung sein“, heißt es in dem Bericht.
       
       19 Nov 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.bild.de/politik/inland/katze/ausgeh-verbot-oder-kastration-43457432.bild.html
   DIR [2] http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/Tierschutzbericht.html
   DIR [3] http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/451/45177.html
   DIR [4] http://www.peta.de/kastrationspflicht#.Vk2_2qbGBaE
       
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