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       # taz.de -- Bundeswehreinsatz in Syrien: Bundestag muss noch zustimmen
       
       > Völkerrechtlich gibt es mehrere Wege, den Einsatz der Bundeswehr in
       > Syrien zu legitimieren. Das Grundgesetz schreibt ein Bundestagsmandat
       > vor.
       
   IMG Bild: Bevor deutsche Tornado-Jets nach Syrien fliegen, braucht es das „Ja“ des Bundestags
       
       Karlruhe taz | Völkerrechtlich gibt es mehrere Möglichkeiten, den
       Bundeswehreinsatz zu rechtfertigen. Am unproblematischsten ist ein Mandat
       des UN-Sicherheitsrats für militärische Maßnahmen. Die Resolution des
       Sicherheitsrats von vorigem Freitag forderte die Staaten zwar auf, „alle
       nötigen Maßnahmen“ im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ (IS) im Irak und
       Syrien zu ergreifen. Letzten Freitag war jedoch noch klar, dass
       militärische Maßnahmen davon nicht umfasst sind, inzwischen gibt es aber
       auch gegenläufige Interpretationen.
       
       Russland will einem militärischen UN-Mandat nur zustimmen, wenn die
       syrische Regierung in die Koordination der Kämpfe einbezogen wird. Das
       versuchen die westlichen Staaten zu vermeiden, weil man das Regime in
       Damaskus nicht als legitimen Partner behandeln will. Russland stützt seine
       Einsätze in Syrien auf ein Mandat der syrischen Regierung.
       
       Die USA hat ihre Bombardements in Syrien bisher damit gerechtfertigt, dass
       man dem irakischen Staat gegen Angriffe beistehe, die von syrischem Boden
       ausgehen.
       
       Neben dem Völkerrecht muss auch das Grundgesetz beachtet werden. Seit einem
       Urteil des Verfassungsgerichts 1994 gilt, dass jeder Bundeswehreinsatz im
       Ausland ein Mandat des Bundestags benötigt.
       
       Dies kann auch für Maßnahmen der bloßen Luftaufklärung gelten, wie
       Karlsruhe 2008 entschied. Der Bundestag müsse immer dann vorab zustimmen,
       wenn es „greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende
       Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen“ gibt. Danach hätten auch
       die deutschen AWACS-Flieger in der Türkei während des Irak-Kriegs 2002 ein
       Parlamentsmandat benötigt. Es kommt also nicht nur darauf an, ob die
       Bundeswehr selbst schießen will, sondern auch darauf, ob sie beschossen
       werden könnte.
       
       27 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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