# taz.de -- Bundeswehreinsatz in Syrien: Bundestag muss noch zustimmen
> Völkerrechtlich gibt es mehrere Wege, den Einsatz der Bundeswehr in
> Syrien zu legitimieren. Das Grundgesetz schreibt ein Bundestagsmandat
> vor.
IMG Bild: Bevor deutsche Tornado-Jets nach Syrien fliegen, braucht es das „Ja“ des Bundestags
Karlruhe taz | Völkerrechtlich gibt es mehrere Möglichkeiten, den
Bundeswehreinsatz zu rechtfertigen. Am unproblematischsten ist ein Mandat
des UN-Sicherheitsrats für militärische Maßnahmen. Die Resolution des
Sicherheitsrats von vorigem Freitag forderte die Staaten zwar auf, „alle
nötigen Maßnahmen“ im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ (IS) im Irak und
Syrien zu ergreifen. Letzten Freitag war jedoch noch klar, dass
militärische Maßnahmen davon nicht umfasst sind, inzwischen gibt es aber
auch gegenläufige Interpretationen.
Russland will einem militärischen UN-Mandat nur zustimmen, wenn die
syrische Regierung in die Koordination der Kämpfe einbezogen wird. Das
versuchen die westlichen Staaten zu vermeiden, weil man das Regime in
Damaskus nicht als legitimen Partner behandeln will. Russland stützt seine
Einsätze in Syrien auf ein Mandat der syrischen Regierung.
Die USA hat ihre Bombardements in Syrien bisher damit gerechtfertigt, dass
man dem irakischen Staat gegen Angriffe beistehe, die von syrischem Boden
ausgehen.
Neben dem Völkerrecht muss auch das Grundgesetz beachtet werden. Seit einem
Urteil des Verfassungsgerichts 1994 gilt, dass jeder Bundeswehreinsatz im
Ausland ein Mandat des Bundestags benötigt.
Dies kann auch für Maßnahmen der bloßen Luftaufklärung gelten, wie
Karlsruhe 2008 entschied. Der Bundestag müsse immer dann vorab zustimmen,
wenn es „greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende
Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen“ gibt. Danach hätten auch
die deutschen AWACS-Flieger in der Türkei während des Irak-Kriegs 2002 ein
Parlamentsmandat benötigt. Es kommt also nicht nur darauf an, ob die
Bundeswehr selbst schießen will, sondern auch darauf, ob sie beschossen
werden könnte.
27 Nov 2015
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DIR Christian Rath
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