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       # taz.de -- Der Ökodiktator – § 9: Verbot aller Weihnachtsbeleuchtung
       
       > Die weise Regierung der Klimarepublik kümmert sich um ihre Bürger. Ihr
       > Auftrag: Unheil vom Volk abwenden. Ihr Mittel: verbieten.
       
   IMG Bild: Oder doch lieber Braunschweig verbieten?
       
       Die weise und wohlmeinende Regierung der ersten Klimarepublik des Planeten
       verkündet folgenden Erlass: Mit Wirkung vom 10. Dezember 2015 ist auf dem
       Gebiet der Klimarepublik Deutschland die Weihnachtsbeleuchtung verboten.
       Das umfasst Lichterketten ebenso wie Schwippbögen, beleuchtete
       Rentierschlitten und jede weitere Form elektrisch betriebenen Festschmucks.
       
       Begründung: Deutschland verbraucht in der Weihnachtssaison so viel Strom
       für Lichterzauber wie die Stadt Braunschweig im ganzen Jahr. Das hat das
       klimarepublikanische Marktforschungsinstitut YouGov in Zusammenarbeit mit
       der staatseigenen Stromversorgerin LichtBlick [1][ermittelt]. Da es aber
       für die weise Klimaregierung nach reiflicher Überlegung nicht infrage
       kommt, die Stadt Braunschweig zu verbieten, ist es stattdessen ab sofort
       untersagt, weihnachtlich zu leuchten.
       
       Durchführungsbestimmung: In den kommunalen Annahmestellen für
       klimaschädliche Güter, an denen auch die bereits verbotenen
       Plastikverpackungen, Skiausrüstungen, Heizstrahler und Rinder abgegeben
       werden können, ist eine zusätzliche Deponie für den christlich-heidnischen
       Lampensalat eingerichtet worden.
       
       Jedem Haushalt wird in der Adventszeit eine wöchentliche Licht-Ration im
       Umfang von einer Kerze zugeteilt. Lichterketten für Christbäume fallen
       ohnehin weg, da das Schlagen von Nadelbäumen für das Wohnzimmer
       klimamoralisch obszön ist. Bürger*innen der Klimarepublik werden sich
       zukünftig am 24. Dezember mit ihren Familien im Wald um eine lebendige
       Tanne versammeln und – befreit von Lichtverschmutzung – die Dunkelheit
       genießen.
       
       Zuwiderhandlungen: Wer in der eigenen Nachbarschaft ein Leuchten, Blinken
       oder gleichförmiges Glitzern wahrnimmt, hat die Klimabürgerpflicht, dies zu
       melden. Die Klimagehorsamsbehörde (KGB) nimmt alle Hinweise ernst. Wer sich
       der elektrischen Leuchterei schuldig gemacht hat, verliert den Anspruch auf
       Weihnachtstofu und hat einen Aufsatz über die Bedeutung der Zeile „tragt in
       die Welt nun EIN Licht“ zu verfassen.
       
       10 Dec 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.lichtblick.de/medien/news/2015/11/26/lichtblick-weihnachtsumfrage-deutsche-festlich-wie-nie.-9-milliarden-lichtlein-brennen
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Peter Weissenburger
       
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