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       # taz.de -- Menschenrechtsanwalt über Klimaflucht: „Das Migrationsrecht ausbauen“
       
       > Klimavertreibung hat viele Ursachen, sagt Walter Kälin. Er will einen
       > besseren Schutz für Menschen, die wegen Naturkatastrophen fliehen.
       
   IMG Bild: In Westafrika erlauben Gesetze, dass Menschen während Dürren in Nachbarstaaten Zuflucht finden.
       
       taz: Herr Kälin, in Deutschland bezeichnen wir Menschen, die aufgrund des
       Klimawandels vertrieben werden gerne als „Klimaflüchtlinge“. Ist das
       eigentlich ein treffender Begriff? 
       
       Walter Kälin: Ganz und gar nicht. Im Kern des Flüchtlingsbegriffes steckt
       die Idee der Verfolgung und Gewalt – Menschen wenden sich gegen Menschen.
       Bei Klimavertriebenen trifft das nicht zu. Vertreibung im Zusammenhang mit
       dem Klimawandel hat immer viele Ursachen.
       
       Was heißt das genau? 
       
       Ein Beispiel: 2010 gab es in Haiti ein Erdbeben, einige Monate später in
       Chile. Beide Beben waren in etwa gleich stark – mehr als sieben auf der
       Richterskala. In Haiti gab es bis zu 200.000 Tote, in Chile 570. Der
       Unterschied war nicht die Naturgewalt selbst, sondern inwiefern die Länder
       vorbereitet und angepasst waren. Das Gleiche gilt auch für das Klima und
       wetterbezogene Katastrophen.
       
       Sie haben die Nansen-Initiative mitgeleitet, eine Staateninitiative, die
       einen besseren Schutz für Menschen erreichen will, die bei
       Naturkatastrophen fliehen. Im Oktober dieses Jahres haben Sie ein
       Abschlussdokument herausgebracht. Sind sie zufrieden? 
       
       Ja, vor allem weil 110 Staaten die Schutzagenda unterzeichnet haben. Wir
       schlagen dort eine Art Werkzeugkasten vor. Zum einen muss es um Prävention
       gehen: Anpassungen an den Klimawandel, Risikovorsorge. Aber es muss auch
       möglich werden, dass Menschen freiwillig aus unbewohnbaren Gebieten
       umsiedeln können. Und dann haben wir Strategien zusammengetragen für
       Menschen, die bei Katastrophen über Landesgrenzen hinweg fliehen müssen,
       beispielsweise bei Überschwemmungen oder Windstürmen.
       
       Aber es geht ja in dem Dokument nur um plötzlich auftretende
       Naturkatastrophen. Was ist mit Dürren, der Versalzung von Böden, dem
       langsam ansteigenden Meeresspiegel? 
       
       Bei langsam voranschreitenden Katastrophen müssen wir das bestehende
       Migrationsrecht ausbauen. In Westafrika erlauben Gesetze, dass Menschen und
       Tiere während Dürren in Nachbarstaaten Zuflucht finden. Neuseeland hat
       Einwanderungsquoten für Menschen aus bedrohten Inselstaaten.
       
       Was sagen sie zu der Kritik, dass das Dokument keine verbindlichen Zusagen
       enthält? 
       
       Das ist keine Kritik, sondern eine realistische Einschätzung. Wir stehen am
       Anfang eines langfristigen Prozesses zu einem sehr sensiblen Thema. Da ist
       es ganz einfach realistisch, erst mal mit nicht bindenden Prinzipien zu
       beginnen.
       
       Wie soll es denn jetzt weitergehen? Das Dokument nennt sich ja
       Abschlussdokument, sie sprechen von Anfang. 
       
       Im Moment finden Diskussionen statt über eine Anschlussphase. Nun muss es
       um die Umsetzung der Schutzagenda gehen. Welche Staaten neben Deutschland
       und der Schweiz mitziehen und wie das konkret aussieht, ist vollkommen
       offen. Ich denke, im Frühjahr wissen wir mehr.
       
       Also keine rechtlich bindenden Regelungen. 
       
       Noch nicht. Die Staaten wollen auf globaler Ebene momentan schlicht kein
       rechtlich verbindliches Dokument zur Klimavertreibung. Es ist ihnen zu
       wichtig, selbst zu entscheiden, wer auf ihr Territorium kommt und wer
       nicht. Aber es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten, zum Beispiel bei den
       Klimaverhandlungen in Paris.
       
       Warum ist die Konferenz in Paris so wichtig? 
       
       Das Abschlussdokument wird die Prioritäten setzen für die kommenden Jahre.
       Wenn die Klimavertreibung dort nicht drinsteht, dann steht das Thema nicht
       auf der Agenda. Und was in Paris beschlossen wird, ist eben auch bindendes
       Recht.
       
       Stichwort Klimagerechtigkeit: Diejenigen, die vertrieben werden, haben den
       Klimawandel ja gar nicht verursacht. Ist das nicht ein Problem der
       Ungleichheit? 
       
       Absolut. Die Antwort kann aber nicht ein Quotensystem gemäß CO2-Emissionen
       sein. Also wer mehr emittiert, muss auch mehr Menschen aufnehmen. Menschen
       in den betroffenen Regionen sagen ja immer wieder: Wir wollen hier bleiben.
       
       Was dann? 
       
       Für mich bedeutet Solidarität ein klares Bekenntnis zur Verringerung von
       Emissionen. Wie sehr bekommen wir den Temperaturanstieg in den Griff? Dann
       aber auch eine ganz klare finanzielle und technische Unterstützung für die
       betroffenen Staaten: Vorsorge bei Katastrophen, geplante Umsiedlungen und
       Entwicklungsprojekte. Es braucht aber auch die Bereitschaft zur
       Großzügigkeit bei der Migration und zur Aufnahme von Menschen, denen nur
       die Flucht bleibt.
       
       Spüren Sie diese Solidarität, gerade bei den Staaten mit hohem CO2-Ausstoß? 
       
       Wir werden es in den kommenden Tagen in Paris sehen.
       
       9 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jonas Seufert
       
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