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       # taz.de -- Kältemittel in Daimler-Autos: EU verklagt Deutschland
       
       > Die Bundesrepublik hat dem Autohersteller beim Kältemittel zuviel
       > erlaubt. Nun muss sie sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten.
       
   IMG Bild: Das umstrittene Kältemittel wird für Klimaanlagen eingesetzt
       
       Brüssel dpa | Im Streit um den Einsatz eines klimaschädlichen Kältemittels
       in Klimaanlagen von Daimler-Autos verklagt die EU-Kommission Deutschland
       wegen Untätigkeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Die [1][Behörde
       erklärte] am Donnerstag, die Bundesrepublik habe gegen
       EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem sie zuließ, dass Daimler das für
       neue Modelle verbotene Treibhausgas R-134a nutzte.
       
       Selbst nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens seien keine
       Schritte unternommen worden, um das Problem zu lösen. Unter anderem hätten
       Strafen verhängt werden müssen, argumentierte die Kommission.
       
       Für Deutschland kommt die Klage dennoch zu einem unerwarteten Zeitpunkt.
       Nach langem Widerstand hatte Daimler nämlich im Streit um den Einsatz von
       R-134a im Oktober eingelenkt. Von 2017 an will der Konzern nun doch die
       umweltfreundlichere Chemikalie R-1234yf in großem Stil in Mercedes-Modellen
       einsetzen. Dafür wurde ein spezielles Brandschutzsystem entwickelt.
       
       Daimler hatte sich zuvor geweigert, das Kältemittel einzusetzen. Die
       Begründung: Von dem neuen Kältemittel könne ein Sicherheitsrisiko ausgehen,
       weil im Fall einer Entzündung hochgiftiger Fluorwasserstoff (Flusssäure)
       entstehen könne. Bei einem Daimler-Test im Herbst 2012 war R1234yf in
       Flammen aufgegangen.
       
       ## Informationen liefern
       
       Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Gemeinsame
       Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken jedoch
       nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf
       besonderer Gefahren.
       
       Ein Daimler-Sprecher teilte am Donnerstag mit, das Unternehmen sei von dem
       Vertragsverletzungsverfahren nicht direkt betroffen. Selbstverständlich
       unterstütze man aber die Bundesregierung und die Europäische Kommission mit
       Informationen.
       
       In Brüssel hatten sich Experten bereits nach den im Oktober gemachten
       Ankündigungen skeptisch geäußert, ob die Zusagen ausreichen. Zum einen
       wurde darauf hingewiesen, dass weiterhin Autos auf dem Markt seien, die den
       EU-Anforderungen nicht genügten. Daimler habe außerdem R1234yf vorerst nur
       für bestimmte Fahrzeugklassen angekündigt.
       
       Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen.
       Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der
       Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen Deutschland sind Strafen
       in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.
       
       10 Dec 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6290_de.htm
       
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