# taz.de -- Kältemittel in Daimler-Autos: EU verklagt Deutschland
> Die Bundesrepublik hat dem Autohersteller beim Kältemittel zuviel
> erlaubt. Nun muss sie sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten.
IMG Bild: Das umstrittene Kältemittel wird für Klimaanlagen eingesetzt
Brüssel dpa | Im Streit um den Einsatz eines klimaschädlichen Kältemittels
in Klimaanlagen von Daimler-Autos verklagt die EU-Kommission Deutschland
wegen Untätigkeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Die [1][Behörde
erklärte] am Donnerstag, die Bundesrepublik habe gegen
EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem sie zuließ, dass Daimler das für
neue Modelle verbotene Treibhausgas R-134a nutzte.
Selbst nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens seien keine
Schritte unternommen worden, um das Problem zu lösen. Unter anderem hätten
Strafen verhängt werden müssen, argumentierte die Kommission.
Für Deutschland kommt die Klage dennoch zu einem unerwarteten Zeitpunkt.
Nach langem Widerstand hatte Daimler nämlich im Streit um den Einsatz von
R-134a im Oktober eingelenkt. Von 2017 an will der Konzern nun doch die
umweltfreundlichere Chemikalie R-1234yf in großem Stil in Mercedes-Modellen
einsetzen. Dafür wurde ein spezielles Brandschutzsystem entwickelt.
Daimler hatte sich zuvor geweigert, das Kältemittel einzusetzen. Die
Begründung: Von dem neuen Kältemittel könne ein Sicherheitsrisiko ausgehen,
weil im Fall einer Entzündung hochgiftiger Fluorwasserstoff (Flusssäure)
entstehen könne. Bei einem Daimler-Test im Herbst 2012 war R1234yf in
Flammen aufgegangen.
## Informationen liefern
Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Gemeinsame
Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken jedoch
nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf
besonderer Gefahren.
Ein Daimler-Sprecher teilte am Donnerstag mit, das Unternehmen sei von dem
Vertragsverletzungsverfahren nicht direkt betroffen. Selbstverständlich
unterstütze man aber die Bundesregierung und die Europäische Kommission mit
Informationen.
In Brüssel hatten sich Experten bereits nach den im Oktober gemachten
Ankündigungen skeptisch geäußert, ob die Zusagen ausreichen. Zum einen
wurde darauf hingewiesen, dass weiterhin Autos auf dem Markt seien, die den
EU-Anforderungen nicht genügten. Daimler habe außerdem R1234yf vorerst nur
für bestimmte Fahrzeugklassen angekündigt.
Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen.
Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der
Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen Deutschland sind Strafen
in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.
10 Dec 2015
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DIR [1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6290_de.htm
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