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       # taz.de -- Nationalhymne und Grundgesetz: CDU singt Adenauers Lied
       
       > Einst gab es viel Streit um die deutsche Nationalhymne, deshalb landete
       > sie nicht im Grundgesetz. Das will die Junge Union nun ändern.
       
   IMG Bild: Die Nationalhymne soll im Grundgesetz verankert werden. Das jedenfalls will die JU.
       
       Berlin taz | Es war eine Schmach. Als Konrad Adenauer (CDU) 1953 zum ersten
       Staatsbesuch in den USA in Chicago eintraf, da intonierte eine Kapelle zur
       Begrüßung den Karnevalsschlager „Heidewitzka, Herr Kapitän“. 
       
       Adenauer war nicht entzückt – wo er doch gerade erreicht hatte, dass die
       heute noch gültige Nationalhymne wieder in Deutschland eingeführt werden
       sollte.
       
       Bis heute ist die Hymne jedoch nicht Bestandteil des Grundgesetzes. Diesen
       Zustand soll nun der CDU-Parteitag beenden. Ein Antrag der Jungen Union
       (JU) verlangt, den Artikel 22, im dem bisher nur die Bundesflagge verankert
       ist, zu ergänzen: „Die Nationalhymne ist die dritte Strophe des Liedes der
       Deutschen mit dem Text von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben und
       der Melodie von Joseph Haydn.“
       
       Wie konnte es zu dieser bedenklichen Verfassungslücke kommen? Nach dem
       Krieg mangelte es nicht an Versuchen, eine neue Hymne zu finden. Was da
       nicht alles zur Aufführung kam: „Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien“
       ertönte ebenso wie das Studentenlied „Ich habe mich ergeben mit Herz und
       Hand“ oder Beethovens „Ode an die Freude“.
       
       ## Eine Hymne für den Müllhaufen?
       
       Die Nazis hatten die alte Hymne für ihre Propaganda eingespannt, besaß die
       erste Strophe – „Deutschland über alles“–doch Anschlusscharakter an die
       NS-Ideologie. Viele waren der Meinung, dass das Lied deshalb auf dem
       Müllhaufen landen sollte. Der Parlamentarische Rat, der 1948/49 das
       Grundgesetz erarbeitete, vermied eine Festlegung.
       
       Zu den Kritikern zählte auch der erste Bundespräsident Theodor Heuss (FDP).
       Sein Vorschlag (“Land des Glaubens, deutsches Land, Land der Väter und der
       Erben“von Hermann Reutter) fand jedoch nur wenig Gegenliebe.
       
       Adenauer wollte die alte Hymne behalten, allerdings nur ihre dritte
       Strophe. Im April 1950 forderte er das Publikum im Berliner Thalia-Palast
       dazu auf, mit ihm diese Strophe zu singen – nicht nur für die SPD ein
       Affront.
       
       Bis 1952 zog sich der Streit hin, der erst durch einen Briefwechsel
       zwischen Adenauer und Heuss beendet wurde. Der Bundespräsident gab
       zähneknirschend nach, verweigerte jedoch eine präsidiale Erklärung im
       Bundesgesetzblatt. So musste die Veröffentlichung des Briefwechsels
       genügen.
       
       63 Jahre später stehen die Chancen gut, dass die CDU beschließt, die Hymne
       in die Verfassung aufzunehmen. „Die Botschaft Einigkeit und Recht und
       Freiheit passe sehr gut zu den aktuellen Herausforderungen, sagte JU-Chef
       Ziemiak am Montag. Dass es Fallersleben dann tatsächlich ins Grundgesetz
       schafft, ist unwahrscheinlich. Die SPD hat bereits angedeutet, was sie von
       solcher Symbolpolitik hält: nichts.
       
       14 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Hillenbrand
       
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