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       # taz.de -- Reform der EU-Datenschutzregeln: Mehr Rechte für Internetnutzer
       
       > Einfachere Datenmitnahme zum nächsten Anbieter, ein Recht auf
       > Vergessenwerden. Das sind nur einige der Neuerungen im Zuge der
       > überarbeiteten Netz-Regeln.
       
   IMG Bild: In allen 28 EU-Ländern gelten künftig gleich hohe Standards – bisher war dies sehr unterschiedlich geregelt.
       
       Brüssel dpa | Europas Internet-Nutzer bekommen künftig mehr Kontrolle über
       ihre persönlichen Daten. Nach fast vier Jahren Debatten hat die EU eine
       [1][Datenschutzreform beschlossen], die die Regeln von 1995 ersetzen soll.
       Vertreter von EU-Kommission, Europaparlament und EU-Staaten einigten sich
       am Dienstagabend auf einen Kompromiss. Die neue Verordnung soll
       voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft treten.
       
       Unter anderem erhalten Nutzer das Recht, Informationen leichter wieder
       löschen zu lassen (“Recht auf Vergessenwerden“) und Daten von einem
       Anbieter zum nächsten mitzunehmen („Portabilität“).
       
       Zugleich könnte das Alter, ab dem man sich bei Online-Netzwerken wie
       Facebook oder WhatsApp anmelden darf, in einigen europäischen Ländern von
       13 auf 16 Jahre steigen. Bei dem vereinbarten Kompromiss sei grundsätzlich
       ein Alter von 16 Jahren für die Einwilligung zur Datenverarbeitung
       vorgesehen, außer wenn nationales Recht die Marke tiefer setze, erklärte
       die EU-Kommission. Auf jeden Fall müssten die Kinder allerdings mindestens
       13 Jahren alt sein.
       
       Internet-Konzerne wie Google, Facebook & Co müssen sich die Zustimmung zur
       Datennutzung ausdrücklich einholen und ihre Produkte datenschutzfreundlich
       voreinstellen. An die neuen Regeln müssen sich nicht nur europäische
       Unternehmen, sondern auch etwa US-Firmen halten. Wenn Anbieter gegen die
       Regeln verstoßen, drohen ihnen hohe Strafen von bis zu vier Prozent ihres
       Jahresumsatzes.
       
       ## Heimische Beschwerdestellen für Probleme
       
       Der EU-Parlamentarier Axel Voss von der CDU warnte vor negativen Folgen für
       die Wirtschaft: „Wir müssen aufpassen, dass dies am Ende nicht ein
       Hemmschuh für die europäische Industrie und Forschung wird.“
       
       Hat ein Verbraucher ein Problem mit einem Anbieter in einem anderen
       EU-Land, soll er sich künftig in seiner Sprache an die heimische
       Beschwerdestelle wenden können. Bislang war dies nicht möglich, so musste
       etwa der Österreicher Max Schrems in Irland gegen Facebook klagen.
       
       Neu ist, dass in allen 28 EU-Ländern künftig gleich hohe Standards gelten –
       bisher war dies sehr unterschiedlich geregelt. Datenschutz-Oasen soll es
       somit in Europa nicht mehr geben. Anbieter werden auch verpflichtet, so
       schnell wie möglich über Datenlecks zu informieren, damit Nutzer handeln
       können.
       
       Die bisherigen Regeln stammen aus dem Jahr 1995, sind veraltet und wurden
       in einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt. Der Kompromiss muss noch
       formal vom EU-Ministerrat und dem EU-Parlament angenommen werden.
       
       16 Dec 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6321_en.htm
       
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