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       # taz.de -- Rassistische Videos: „Ein Klima der Gewalt geschürt“
       
       > Vor dem Landgericht Hannover standen zwei Macher der „Abschiebär“-Videos.
       > Sie erhielten Bewährungsstrafen wegen Volksverhetzung.
       
   IMG Bild: Pelznazi: Der „Abschiebär“ in einem anderen Video
       
       Hannover taz | Das Urteil war keine Überraschung: Zu sieben Monaten Haft
       auf Bewährung wegen Volksverhetzung verurteilte die 2. Große Strafkammer
       des Landgerichts Hannover am Freitag Marc-Oliver M. und Denny S. Die
       ehemals führenden Mitglieder der rechtsextremen Kameradschaft „Besseres
       Hannover“ (BH) „waren mit ihren Taten daran beteiligt, ein Klima der Gewalt
       zu schüren, das aktuell zu Übergriffen auf Ausländer führt“, sagte Richter
       Martin Grote.
       
       Vor Gericht standen die 32- und 30-jährigen Angeklagten seit dem 20.
       November. Als Hauptverantwortliche ausgemacht hatte die Polizei den
       Hannoveraner M. und den Salzwedeler S. nach einer Telefon- und
       E-Mail-Überwachung. Vergangene Woche, am 11. Dezember, räumten sie dann
       ein, an Produktion und Veröffentlichung der Videos beteiligt gewesen zu
       sein – ein Geständnis wie vom Gericht vorgeschlagen, nachdem Anklage und
       Verteidigung sich auf ein Strafmaß von mindestens vier und höchstens neun
       Monate Bewährungsstrafe geeinigt hatten. In zwei von vier Anklagepunkten
       wurde das Verfahren eingestellt.
       
       In den online verbreiteten Filmen trat eine von der inzwischen verbotenen
       Gruppe erfundene Kunstfigur auf, der „Abschiebär“: Vor einem Dönerladen und
       einem Imbiss tanzte ein rechter Kamerad in Bärenkostüm und
       „Abschiebär“-T-Shirt – und zeigte den Hitlergruß. Das Video schickten M.
       und S. auch an die damalige niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan
       (CDU). In einem weiteren Clip wird ein Mann mit Affenmaske dazu gebracht,
       in den Kofferraum eines Autos zu steigen: geködert wird er mit Bananen.
       
       Vor Gericht gaben die Angeklagten an, die Videos im Winter 2011/2012
       produziert zu haben. Der Rechtsbeistand von M. und S., die in der
       rechtsextremen Szene einschlägigen Anwälte Thomas Jauch und Wolfram
       Nahrath, sprachen von Satire – und forderten zunächst Freisprüche für ihre
       Mandanten. Die Staatsanwaltschaft wollte zuletzt neun Monate Haft auf
       Bewährung.
       
       Mancherorts wurde der „Abschiebär“ geradezu zur Kultfigur. Zu Erbauung der
       Kameraden tanzte er 2012 auch bei einem Aufmarsch in Hamburg. Das örtliche
       „Bündnis gegen Rechts“ hatte im Vorfeld gewarnt, die Behörden ließen den
       Auftritt aber zu. „Was heute als Volksverhetzung gelten soll“, sagt denn
       auch Felix Krebs vom Hamburger Bündnis, „war vor drei Jahren von der
       Hamburger Polizei offiziell genehmigt“.
       
       19 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
       ## TAGS
       
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