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       # taz.de -- Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt: Viel Arbeit für viele
       
       > Bei der Integration der Neuzuwanderer in den Arbeitsmarkt handle der
       > Berliner Senat planlos, klagt die Opposition.
       
   IMG Bild: Eine junge Syrerin in einer Ausbildungsmaßnahme der Brandenburger Handwerkskammer.
       
       Tut Berlin genug für die berufliche Integration von Flüchtlingen? Oder
       handelt der Senat konzeptlos? Darüber diskutierte am Donnerstag der
       arbeits- und integrationspolitische Ausschuss des Abgeordnetenhauses.
       Anlass war ein Antrag der Linksfraktion, die mehr Unterstützung für
       Flüchtlinge auf Arbeitssuche fordert.
       
       Gut 50.000 Flüchtlinge hat Berlin 2015 aufgenommen, 12.000 Menschen waren
       es 2014. Nicht nur Erwerbsfähige, auch die Jüngeren müssen für den Eintritt
       in den Arbeitsmarkt fit gemacht werden. Dem Institut für Arbeitsmarkt und
       Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zufolge sind fünf Jahre
       nach Zuzug nur 50 Prozent der Flüchtlinge in Beschäftigung. Hindernisse
       sind etwa nicht ausreichende Deutschkenntnisse oder Probleme bei der
       Anerkennung der aus den Heimatländern mitgebrachten Qualifikationen.
       
       Wie Berlin das besser machen will, interessierte im Ausschuss vor allem die
       Opposition. Arbeits- und Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) war nicht
       erschienen. Ihr Staatssekretär Boris Velter verwies zwar auf fertige
       Konzepte etwa für die Jugendberufsagenturen, die auch jungen Flüchtlingen
       offen stünden. Oder die „Lenkungsgruppe“, wo „alle Partner, die
       Verantwortung tragen“ an der Optimierung der Arbeitsmarktintegration von
       Flüchtlingen mitarbeiteten. Dazu gehören Kammern, Jobcenter,
       Arbeitsagentur, Behörden, Beratungsstellen und Gewerkschaften.
       
       Doch damit verwies er auch auf das, was sich bei Nachfragen als Teil des
       Problems darstellte: die Vielzahl der Akteure beim Integrationsprozess. So
       hat die Senatsverwaltung für Bildung mit Berlins Hochschulen Programme für
       studienwillige Flüchtlinge entwickelt. Ob die diese wahrnehmen können,
       liegt aber an der Senatsinnenverwaltung. Die hat nach Auskunft eines
       Vertreters im Ausschuss das generelle Verbot der Aufnahme eines Studiums
       für Flüchtlinge schon im September aufgehoben. Das erfährt aber nur, wer
       einen Termin bei der Ausländerbehörde hat. Es sei oft so, „dass wenn sich
       etwas zugunsten von Ausländern ändert, wir die nicht alle vorladen können“,
       erklärt dies der Vertreter der Innenbehörde.
       
       Nur ein Berater des Jobcenters ist in der Registrierungsstelle für
       Flüchtlinge in der Bundesallee eingesetzt, wo auch eine Zweigstelle des
       Bundesamtes für Flüchtlinge über Asylanträge entscheidet. Dies reiche, weil
       dort „viele negative Entscheidungen getroffen“ würden, heisst es in einer
       Stellungnahme des Jobcenters für den Ausschuss. Die längere
       Bearbeitungsdauer positiv beschiedener Asylanträge und noch eine
       Behördenträgheit, nämlich die bei der Registrierung von Flüchtlingen durch
       das Lageso verschafft den Arbeitsmarktintegrationsakteuren also etwas Luft,
       bevor sie tatsächlich beweisen müssen, was sie können. Der Antrag der
       Linken wurde im Ausschuss mit der Mehrheit der Regierungsparteien
       abgelehnt.
       
       7 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Alke Wierth
       
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   DIR Michael Müller
       
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