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       # taz.de -- NRW-Kommunen und Flüchtlinge: Heikle Kollektivstrafe
       
       > In Bornheim dürfen Flüchtlinge nicht ins Schwimmbad und in Rheinberg
       > wurde ein Karnevalsumzug abgesagt. Beides befeuert die Debatte.
       
   IMG Bild: Sicherheit war damals noch kein großes Thema: Kölner Karneval 2015.
       
       Männliche Flüchtlinge sind in Bornheim in einem Spaß- und Freizeitbad nicht
       erwünscht. Und ein Karnevalsumzug in Rheinberg wurde abgesagt, auch
       deswegen, weil er an einer Flüchtlingsunterkunft vorbeigeführt hätte. Die
       beiden nordrhein-westfälischen Kommunen sorgen mit ihren Maßnahmen für
       Aufsehen – bei näherem Hinsehen aber ergibt sich ein differenziertes Bild.
       
       Die Stadt Bornheim hat männlichen Flüchtlingen im Alter von über 18 Jahren
       ein befristetes Besuchsverbot erteilt, nachdem Personal und Frauen im Bad
       von Flüchtlingen sexuell belästigt worden waren. Es sei zu massiven
       Beschwerden gekommen, erklärt Markus Schnapka, grüner Sozialdezernent und
       Beigeordneter der Stadt Bornheim, im Gespräch mit der taz. Anfang Januar
       habe es auch einen sexuellen Übergriff eines 18-jährigen Syrers auf eine
       54-jährige Frau im Bad gegeben, da laufe ein Strafverfahren.
       
       In unmittelbarer Umgebung des Bades liegen drei Flüchtlingsunterkünfte mit
       insgesamt 430 Personen. Die Flüchtlinge haben Ausweise, mit denen sie
       verbilligt ins Schwimmbad kommen.
       
       ## Diskussion in den Flüchtlingsheimen
       
       Schnapka erklärte, er habe „ein Signal“ senden wollen. Er sei persönlich in
       die Einrichtung gegangen und habe den Flüchtlingen das befristete
       Besuchsverbot erklärt, die Ansprache sei in vier Sprachen übersetzt worden.
       Er habe die Flüchtlinge gebeten, zu respektieren, dass Frauen in
       Deutschland gleichberechtigt seien und dass dies ein wichtiges Gut sei. Es
       werde jetzt in den Flüchtlingsunterkünften über die Anordnung diskutiert.
       
       Ihm sei klar, dass er damit den meisten Flüchtlingen unrecht tue. Die
       Anordnung sei befristet und es sei sein Ziel, sie so schnell wie möglich
       wieder aufzuheben, sagte Schnapka. Der Bürgermeister Bornheims, Wolfgang
       Henseler, sagte dem Bonner Generalanzeiger am Freitag, man wolle das
       Besuchsverbot in der nächsten Woche wieder aufheben. Am Montag werde der
       Verwaltungsvorstand beraten, an welchem Tag genau.
       
       ## Verhaltenshinweise in mehreren Sprachen
       
       Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat das Besuchsverbot für
       Flüchtlinge in Bornheim kritisiert. Ein Zutrittsverbot wie in Bornheim
       lehne der Verband ab, sagte dessen Sprecher Joachim Heuser. Es sei
       fraglich, ob dieses Verbot praktisch durchsetzbar und juristisch haltbar
       sei. Die bereits bestehenden und in den Bädern aushängenden
       Sicherheitstipps würden ergänzt und in mehreren Sprachen abgefasst. Darin
       soll darauf hingewiesen werden, dass auch im Schwimmbad die Würde von
       Frauen und Männern geachtet werden müsse und vor allem körperliche
       Berührungen oder mündliche Anspielungen untersagt sind.
       
       Für Aufsehen sorgte am Donnerstag auch die Absage des Karnevalsumzugs am
       Rosenmontag in Rheinberg am Niederrhein. Der Umzug, zu dem bis zu 5.000
       Zuschauer erwartet wurden, war vom Veranstalter, dem Karnevalsverein 1.OKK
       99, abgesagt worden, weil das Ordnungsamt kurzfristig ein
       „Sicherheitskonzept“ für den Zug gefordert hatte, das der Veranstalter so
       schnell nicht vorlegen konnte. Die Kreispolizeibehörde hatte auch die
       Tatsache, dass der Zug an einem Flüchtlingsheim, einer „Zentralen
       Unterbringungseinheit“, vorbeigeführt hätte, als „Gefahrenpotenzial“
       benannt und dabei auch auf die „aktuellen Geschehnisse“ in „Köln und
       anderen großen Städten“ verwiesen.
       
       Der Rheinberger Bürgermeister Frank Tatzel (parteilos) sagte der taz, der
       Grund für die Forderung nach einem Sicherheitskonzept für den Umzug sei
       nicht der, dass die Sorge bestand, die Flüchtlinge könnten Frauen
       belästigen. Es kam eher die Frage auf, ob nicht eine zusätzliche Sicherung
       für die Einrichtung zum Schutz der Flüchtlinge nötig wäre, wenn der Zug
       dort vorbeiziehe. Der Hauptgrund für die Forderung nach einem
       Sicherheitskonzept sei aber, dass der Zug diesmal an einem Rosenmontag
       stattfinden soll statt am Tulpensonntag und diesmal die doppelte Menge von
       Zuschauern erwartet werde wie in den Jahren zuvor.
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Claudia Hennen
   DIR Barbara Dribbusch
       
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