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       # taz.de -- Urteil über Referendum in Bayern: Cannabis-Initiative scheitert
       
       > Jetzt alle ganz tief durchatmen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof
       > lässt ein „Legalize it“-Volksbegehren nicht zu.
       
   IMG Bild: Veganer, nachwachsender Rohstoff – in Bayern aber weiterhin verboten.
       
       Karlsruhe taz | Das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis in
       Bayern“ wird nicht zugelassen. Das entschied jetzt der Bayerische
       Verfassungsgerichtshof. Grund: Das geforderte Bayerische Hanfgesetz
       verstoße gegen Bundesrecht.
       
       Ziel der Initiative war es, dass der bayerische Landtag ein Hanfgesetz
       beschließt. Darin sollte Anbau, Einfuhr, Verkauf und Verwendung von
       Cannabis in Bayern erlaubt werden. Hanfprodukte mit erhöhtem THC-Gehalt
       sollten über Apotheken und lizenzierte Fachgeschäfte verkauft werden. Dabei
       ging es nicht nur um den Einsatz für medizinische Zwecke (hierfür besitzen
       derzeit bundesweit rund 400 Personen eine Ausnahmegenehmigung), sondern
       auch als „Genussmittel“.
       
       Hinter der Initiative stand der Cannabisverband Bayern, ein seit 2014
       bestehender Dachverband von 14 Cannabis Social Clubs. In München betreibt
       der Verband auch einen Biohanfladen, in dem legale Hanfprodukte wie Hanföl
       (für die Hautpflege) und Hanfsamen (zur Förderung der Verdauung) verkauft
       werden.
       
       Für die Legalisierung von Cannabis als entspannendes Genussmittel sammelte
       der Verband bereits 27.000 Unterschriften. Für die Zulassung des
       Volksbegehrens hätten schon 25.000 Signaturen genügt.
       
       ## Populistische Argumentation
       
       Doch das bayerische Innenministerium hielt den Antrag für unzulässig.
       Bayern habe keine Befugnis, vom bundesweit geltenden Betäubungsmittelgesetz
       (BtmG) abzuweichen. Das sah Wenzel Cerveny, Sprecher des Cannabisverbands,
       anders.
       
       Das Bundesgesetz sei unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig.
       Außerdem sei Bayern ein „Freistaat“, der sich vom Bund überhaupt nichts
       sagen lassen müsse. Die Argumentation war also eher populistisch als
       juristisch ausgefeilt.
       
       Doch wie es gesetzlich vorgesehen ist, musste noch der Bayerische
       Verfassungsgerichtshof über die Nichtzulassung des Volksbegehrens
       entscheiden. Wie zu erwarten war, schloss er sich an diesem Donnerstag dem
       Innenministerium an: Das Betäubungsmittelgesetz des Bundes blockiere ein
       abweichendes Landesgesetz, so der Gerichtshof.
       
       Nur einer von neun bayerischen Verfassungsrichtern wollte das BtmG dem
       Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vorlegen. Im Jahr 1994 hatte
       Karlsruhe das Gesetz noch als verfassungskonform gebilligt und ein Recht
       auf Rausch abgelehnt.
       
       21 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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