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       # taz.de -- „Pick-up-Art“ an der Uni Frankfurt: „Dating-Coach“ streitet mit AStA
       
       > Eine Zeitschrift an der Uni Frankfurt darf einen „Pick-up-Artist“ nicht
       > nennen. Das Urteil ersticke eine Debatte über Sexismus, sagt der AStA.
       
   IMG Bild: Ein Ort sexistischer Gewalt soll die Uni Frankfurt sein – wegen Pick-up-Artists.
       
       Berlin taz | Zwei kritische Artikel über „Pick-up-Artists“ könnten für den
       Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Frankfurt sehr
       teuer werden. Die AStA-Zeitung prangert darin die Szene an, die sich damit
       brüstet, möglichst viele Frauen rumzukriegen – mitunter gewaltsam. Die
       Artikel thematisieren auch einen örtlichen „Pick-up-Artist“, von dem sie
       Vornamen, abgekürzten Nachnamen und ein leicht verfremdetes Bild zeigen.
       
       Der selbst ernannte Dating-Coach und Student an der Uni Frankfurt sah seine
       Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte vor dem Landgericht Frankfurt –
       zunächst erfolglos. In zweiter Instanz hat er nun Recht bekommen. Das
       Oberlandesgericht hat letzte Woche eine einstweilige Verfügung erlassen.
       Dem AStA drohen hohe Prozesskosten.
       
       Dort versteht man nicht, warum. Macht der nebenberufliche Dating-Coach doch
       [1][online Werbung] für seine Workshops und zeigte in einem fünfminütigen
       [2][ARD-Beitrag] vom April 2014 ungeniert unter echtem Vornamen, wie er in
       der Frankfurter Fußgängerzone Frauen angräbt. Der AStA will sich dem Urteil
       daher nicht beugen und lässt es auf ein Verfahren ankommen.
       
       ## AStA wirft Oberlandesgericht Zensur vor
       
       „Es ist fraglich“, sagte Vorstand Valentin Fuchs der taz, „warum gerade uns
       der Mund verboten wird.“ In einer Pressemitteilung empört sich der AStA:
       Das Oberlandesgericht habe „die Kritik an sexualisierter Gewalt und
       „Pick-Up-Artists“ unterbunden“ und „untersagt, sexistische Übergriffe zu
       thematisieren.“
       
       Der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Ingo Nöhre weist Zensurvorwürfe
       zurück. Das verletzte Persönlichkeitsrecht sei „der tragende Aspekt des
       Urteils“. Das Gericht entschied: Der AStA dürfe über die Pick-up-Szene
       berichten, aber dafür „sei es vollkommen unerheblich“, wie der Student
       heiße. Zumal es nicht um „konkrete schwerwiegende Verfehlungen“ von ihm
       persönlich gehe.
       
       Er müsse es nicht hinnehmen, dass er „dadurch betonter und nachhaltiger
       Kritik ausgesetzt wird“, heißt es in dem Urteil, das der taz vorliegt.
       Mittlerweile werde sein Mandant sogar „bedroht“, teilte der Medienanwalt
       Lucas Brost von der Kölner Kanzlei Höcker der taz mit.
       
       Die Argumentation des Gerichts macht die feministische Antifa (Fantifa)
       Frankfurt fassungslos: „Das Szenario wird entpolitisiert“, sagte ein
       Mitglied der taz. Es gehe nicht mehr um die sexistischen Vorfälle, sondern
       um die Persönlichkeitsrechte des Aufreißers. „Das ist gerade in der
       aktuellen Zeit mit Köln usw. ein Skandal.“
       
       Die Fantifa sammelt seit einem Jahr Berichte von Frauen, die auf dem Campus
       belästigt und bedrängt wurden. „Das ist eine Form von Gewalt. Die Frauen
       hatten teilweise traumatische Erfahrungen“, sagt die Vertreterin.
       
       Sie hat an einem der AStA-Artikel mitgeschrieben und wirft darin dem
       Dating-Coach vor, dass er Frauen zu Objekten mache und ein „mögliches
       ,Nein‘ ohnehin nicht akzeptiert“. AStA-Vorstand Valentin Fuchs verweist auf
       die Wirkung seiner Trainings: „Inzwischen laufen mehrere Personen an der
       Uni rum, die das machen.“
       
       ## Studentinnen wurden bis zur U-Bahn verfolgt
       
       Von einer „sehr unangenehmen“ Begegnung erzählt eine Soziologiestudentin
       der taz: Ein Student fragte sie nach dem Weg. Danach ließ er nicht locker
       und rückte immer näher. Sie forderte ihn mehrmals auf zu gehen. „Warum
       denn? Sei nicht so abweisend und kratzbürstig“, erwiderte er.
       
       Jede Ablehnung habe er mit „pseudo-freundlicher Art“ abgeschmettert und
       ihre Schulter berührt. Vielen Kommilitoninnen seien ähnlich angemacht
       worden, manche auch körperlich, andere wurden bis zur U-Bahn verfolgt.
       
       Der „Pick-up-Artist“ prahlt in einem Video damit, wie er hilft, „den Mut
       aufzubringen, fremde Frauen anzusprechen.“ Im ARD-Beitrag distanziert er
       sich zwar von Gewalt und „gewissen Manipulationsmethoden“, aber „natürlich
       ist in der Szene derjenige hoch angesehen, der jedes Wochenende eine mit
       nach Hause nimmt und sich auch damit brüstet“.
       
       Wegen solcher öffentlicher Auftritte findet die Vertreterin der Fantifa:
       „Die Entscheidung, seinen Namen zu nennen, hat er sozusagen selbst
       getroffen.“
       
       Die Universität verfolge zwar den Rechtsstreit, hält sich aber ansonsten
       zurück, erklärte Pressereferent Dirk Frank der taz: „Das ist Sache des
       AStA.“ Der geht nun ein hohes finanzielles Risiko ein, denn der Streitwert
       wurde auf 100.000 Euro festgesetzt. Daran bemessen sich die Prozesskosten.
       Doch Vorstand Valentin Fuchs betont: „Das ist nicht die wichtige Frage für
       uns, sondern die Debatte über Sexismus und unser hochschulpolitisches
       Mandat.“
       
       19 Jan 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.casanovacoaching.de/team-2/bican/
   DIR [2] https://www.youtube.com/watch?v=S4tes7RJ8cA
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Astrid Ehrenhauser
       
       ## TAGS
       
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