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       # taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichts: Geldsperre nur mit guten Gründen
       
       > Das Vermögen von Politikern des alten Regimes in der Ukraine wurde zu
       > Unrecht eingefroren. So sieht es zumindest das Europäische Gericht.
       
   IMG Bild: Der Krieg in der Ukraine geht weiter. Beisetzung eines Polizeioffiziers in Kiew im Januar 2016
       
       Karlsruhe taz | Die EU hat im März 2014 das Auslandsvermögen des
       ukrainischen Ex-Ministerpräsidenten Mykola Asarow zu Unrecht eingefroren.
       Das stellte jetzt das Europäische Gericht (EuG) fest. Die Entscheidung hat
       grundsätzliche Bedeutung für solche Verfahren, ist aber noch nicht
       rechtskräftig.
       
       Asarow war ab 2010 Regierungsschef und stand dem damaligen
       russlandfreundlichen Präsidenten Viktor Janukowitsch nahe. Im Januar 2014
       trat Asarow unter dem Druck der Massendemonstrationen zurück. Ende Februar
       floh Janukowitsch, und das Parlament erklärte ihn für abgesetzt.
       
       Nach diesem Umsturz veröffentlichte der EU-Ministerrat am 5. März 2014 eine
       Liste mit Politikern der alten Machtelite, deren in der EU liegendes
       Vermögen eingefroren wurde - weil ihnen entweder Menschenrechtsverletzungen
       oder die Veruntreuung von Staatsvermögen vorgeworfen wurde.
       
       ## Das EU-Gericht gab nun Asarow Recht
       
       Auf der Liste stand auch Asarow mit der knappen Begründung, er sei „in der
       Ukraine Gegenstand von Ermittlungen wegen der Beteiligung an Straftaten im
       Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder.“
       
       Asarow klagte gegen das Einfrieren seines Vermögens. Die Vorwürfe seien
       viel zu vage gewesen. Die EU entgegnete, dass das Einfrieren von Geldern
       schnell gehen müsse, weil die Betroffenen sonst gewarnt sind und das Geld
       aus Europa abziehen. Das EU-Gericht erster Instanz gab nun Asarow Recht. Es
       habe ein „offensichtlicher Beurteilungsfehler“ vorgelegen.
       
       Die Listung Asarows habe nur auf einem Schreiben des ukrainischen
       Generalstaatsanwalts vom 3. März beruht, in dem Ermittlungen gegen Asarow
       wegen Veruntreuung angekündigt werden. Es fehlten aber Informationen
       darüber, was ihm konkret vorgeworfen wurde. Deshalb hätte die EU das
       Vermögen Asarows nicht einfrieren dürfen, so das EU-Gericht.
       
       In ähnlichen Verfahren hatten am Donnerstag auch Asarows Nachfolger Sergej
       Arbusow und drei weitere Ukrainer Erfolg. Der EU-Ministerrat kann gegen die
       Urteile noch Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon bleibt das Vermögen
       Asarows eingefroren, weil der Rat einen neuen Beschluss auf besserer
       Grundlage gefasst hat, wogegen Asarow ebenfalls klagt.
       
       28 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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