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       # taz.de -- Keine Neuwahl in Hannover: Unsaubere Wahl ist egal
       
       > CDU fühlt sich bei der Wahl zum hannoverschen Regionspräsidenten
       > benachteiligt. Für die Wahl wurde wenig im konservativeren Umland
       > geworben.
       
   IMG Bild: Nach dem ersten Wahlsieg: Hauke Jagau (Mitte) freut sich
       
       Hamburg taz | Die Wahl zum Präsidenten der Region Hannover wird nicht
       wiederholt. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover gestern entschieden.
       Die CDU hatte geklagt, weil sie sich durch den Wahlleiter benachteiligt
       fühlte. Der hatte nach dem ersten Wahlgang für eine Stichwahl zwischen dem
       SPD-Kandidaten Hauke Jagau und seinem CDU-Konkurrenten Axel Brockmann
       geworben – allerdings stärker in der Stadt als im konservativeren Umland.
       
       Das war ein Wahlfehler, urteilte jetzt die erste Kammer. Allerdings hätten
       Berechnungen ergeben, dass die unerlaubte Werbung keinen wesentlichen
       Einfluss auf das Ergebnis gehabt habe, sagt Gerichtssprecher Burkhard
       Lange. Die Hannoveraner müssen deshalb nicht noch mal abstimmen.
       
       „Wir haben die Schlacht gewonnen, aber den Krieg verloren“, sagt der
       CDU-Abgeordnete Jan Dingeldey. Seine Fraktion hatte gehofft, die knapp
       verlorene Wahl vom Juni 2014 würde wiederholt. Bei der Stichwahl hatten nur
       rund 4.400 Stimmen den Unterschied gemacht.
       
       Vor dem zweiten Wahlgang [1][hatte der Wahlleiter] neben Anzeigen in
       Wochenblättern auch in den Stadtbahnen des öffentlichen
       Verkehrsunternehmens Üstra und an den elektronischen Anzeigetafeln für
       Busse und Bahnen mit dem Text „Achtung! Sonntag Stichwahl zum
       Regionspräsidenten – Personalausweis reicht“ geworben. Die Bahnen der Üstra
       fahren aber nicht in alle Gemeinden der Region. Und auch ein Großteil der
       Postkarten und Plakate wurde in der stärker SPD-geprägten Stadt aufgehängt
       und verteilt.
       
       „Ich glaube, das hatte Einfluss“, sagt Dingeldey. Es sei allerdings
       schwierig nachzuweisen, dass die Werbung Grund für die Wahlniederlage sei.
       „Für uns ist jetzt wichtig, dass das Gericht klar gesagt hat, dass die
       Kampagne rechtswidrig war – für die nächste Wahl.“
       
       Das Gericht kritisierte jedoch nicht nur die ungleiche Verteilung der
       Werbemittel, sondern auch die Kampagne als solche. „Das ist nicht die
       Aufgabe des Wahlleiters, sondern der Kandidaten und Parteien“, sagt
       Gerichtssprecher Lange. Kurz vor einer Stichwahl verbiete es das
       Neutralitätsgebot, dass sich der Wahlleiter einmische – anders als vor dem
       ersten Wahlgang.
       
       Paul Krause, Abgeordneter der SPD-Fraktion kann das nicht nachvollziehen:
       „Wenn man nicht möchte, dass die Wahlbeteiligung immer weiter sinkt, sollte
       man neutrale Wahlaufrufe nicht beanstanden.“ Schließlich habe der
       Wahlleiter nicht zur Wahl eines bestimmten Kandidaten, sondern zur
       Teilnahme an der Wahl aufgerufen. „Ein kleiner Stupser vor der Wahl kann
       nicht schaden.“
       
       9 Feb 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=138424&_psmand=126
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andrea Scharpen
       
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