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       # taz.de -- Ausschreibungen für Windkraft: Ausnahmen für Bürgerenergie
       
       > Zwar wurden die Anforderungen gesenkt, Kritiker sehen dennoch weiterhin
       > Probleme für Bürgerprojekte bei Windkraftausschreibungen.
       
   IMG Bild: Trotz der Änderungen hellt sich der Himmel für Bürgerenergiegesellschaften nicht auf.
       
       Berlin taz | Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf die Kritik an den
       geplanten Ausschreibungen für erneuerbare Energien reagiert und Ausnahmen
       für Bürgerprojekte angekündigt. „Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften
       haben durch ihre meist lokale Verankerung die Akzeptanz des Ausbaus
       erneuerbarer Energien gesteigert“, sagte Staatssekretär Rainer Baake. „Wir
       brauchen sie auch in der nächsten Phase der Energiewende.“
       
       Darum sollen die Hürden für Bürgerprojekte bei Windrad-Ausschreibungen
       gesenkt werden, erklärte Baake. Sie sollen sich daran beteiligen dürfen,
       ohne bereits über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu verfügen,
       die mit hohen Kosten verbunden ist.
       
       Bisher bekommen die Betreiber von Windanlagen eine gesetzlich vorgegebene
       Vergütung oder einen Aufschlag auf den Börsenpreis für ihren eingespeisten
       Strom. Künftig sollen sie vorab erklären, zu welchen Kosten sie den Strom
       anbieten; bauen dürfen nur die günstigsten Anbieter. Das soll Kosten senken
       und die Menge des Zubaus begrenzen.
       
       Kritiker wie das Bündnis Bürgerenergie hatten die Befürchtung geäußert,
       dass Bürgerprojekte unter diesen Bedingungen keine Chance haben. Denn
       während Großinvestoren stets mehrere Projekte parallel verfolgen und die
       Kosten von nicht realisierten Projekten mit den Gewinnen aus den
       verwirklichten verrechnen könnten, blieben Bürger auf den Planungskosten
       sitzen, wenn ihr Projekt bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt wird,
       kritisierte der Verband.
       
       Daran werde sich durch den neuen Vorschlag nichts ändern, fürchtet
       Geschäftsführer René Mono. Zwar verringerten sich Planungskosten ohne die
       Genehmigung um etwa zwei Drittel. „Doch das reicht nicht aus, um die
       Bürgerenergie zu erhalten.“ Denn auch die verbleibenden Vorlaufkosten von
       etwa 100.000 Euro pro Windrad hätten noch eine abschreckende Wirkung, sagte
       Mono der taz. Er fordert, dass die Bundesregierung Anlagen mit bis zu sechs
       Windrädern von der Ausschreibung ausnimmt – das ist die Obergrenze, die die
       EU zulässt.
       
       Auch die Grünen-Energiepolitikerin Julia Verlinden hält die Zugeständnisse
       des Ministeriums für unzureichend. „Das Beste wäre, Bürgereinergie-Projekte
       komplett von Ausschreibungen auszunehmen und ihnen eine feste Vergütung
       zuzusichern“, erklärte sie. „Das würde die notwendige Planungssicherheit
       schaffen.“
       
       16 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malte Kreutzfeldt
       
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