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       # taz.de -- Innere Sicherheit in Frankreich: Demos gegen den Ausnahmezustand
       
       > Seit dem 13. November gilt der Ausnahmezustand in Frankreich. Tausende
       > gehen dagegen auf die Straße. In Sprechchören wettern sie gegen den
       > „Polizeistaat“.
       
   IMG Bild: Damit der Ausnahmezustand nicht zum Normalzustand wird: Proteste in Frankreichs Hauptstadt.
       
       Paris afp | In Frankreich haben am Samstag tausende Demonstranten die
       Aufhebung des Ausnahmezustandes gefordert, der nach den Anschlägen vom 13.
       November verhängt worden war. An der größten Kundgebung nahmen in Paris
       nach Angaben der Polizei 5.000 Menschen teil, nach Angaben der Veranstalter
       20.000. Demonstrationen gab es auch in anderen Städten wie Toulouse,
       Marseille und Lille.
       
       Zu der Kundgebung in Paris hatten die Menschenrechtsliga und ein Bündnis
       von Nichtregierungsorganisationen sowie mehrere Gewerkschaften aufgerufen.
       In der Menge, die vom Platz der Republik zum Palais Royal am Louvre zog,
       wurden Sprechchöre wie „Ausnahmezustand – Polizeistaat!“ laut.
       
       Die Demonstranten wandten sich gegen eine Aussage von Premierminister
       Manuel Valls, nach der der französische Staat „alle Mittel“ gegen den
       Terrorismus einsetzen könne, bis die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat
       (IS) besiegt sei. „Bis der IS besiegt ist? Zehn Jahre? Nie?“, fragte eine
       Demonstrantin namens Chris. „Es muss ein Schlusspunkt gesetzt werden.“ Die
       gesetzlichen Möglichkeiten seien auch ohne die Verhängung des
       Ausnahmezustandes „bei weitem ausreichend“.
       
       Die Demonstrationen richteten sich auch gegen den Plan der Regierung, bei
       einer Verurteilung wegen Terrorvergehen den Betroffenen die französische
       Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Das Vorhaben ist Teil eines Vorhabens zur
       Änderung der französischen Verfassung, mit dem zugleich die Regelungen zum
       Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Am 9. Februar
       soll der Senat darüber abstimmen, am 16. Februar die Nationalversammlung.
       
       Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hatte am Mittwoch eine Klage der
       Menschenrechtsliga gegen den Ausnahmezustand abgewiesen. Zur Begründung
       hieß es, die „unmittelbare Gefahr“, die diese Maßnahme rechtfertige, sei
       noch nicht gebannt. Die terroristische Bedrohung Frankreichs und das Risiko
       von Attentaten bestünden weiterhin.
       
       30 Jan 2016
       
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