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       # taz.de -- UN-Rechtsexperten über Julian Assange: Opfer willkürlicher Inhaftierung
       
       > Das Botschaftsexil des Wikileaks-Gründers ist laut UN-Experten
       > Freiheitsberaubung. Das britische Außenministerium wehrt sich gegen die
       > Stellungnahme.
       
   IMG Bild: Von der Presse umringt: Die ecuadorianische Botschaft in London, in der sich Assange aufhält.
       
       Genf dpa | UN-Rechtsexperten haben die jahrelange Botschaftszuflucht des
       Wikileaks-Gründers Julian Assange in London als Freiheitsberaubung und eine
       Form der willkürlichen Haft eingestuft. Verantwortlich dafür seien die
       juristischen Aktionen Schwedens und Großbritanniens, erklärte die
       unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) am
       Freitag in Genf.
       
       Die Arbeitsgruppe „sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung,
       denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen
       Inhaftierung an“, erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanischen Experten
       für internationales Recht Seong-Phil Hong.
       
       Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen,
       dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene
       Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit Juni 2012 sowie zuvor eine Haftzeit
       und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, heißt es in einer
       UN-Mitteilung zum Gutachten der Juristengruppe.
       
       Großbritannien wehrt sich gegen die Stellungnahme der UN. „Julian Assange
       ist im Vereinigten Königreich nie willkürlich verhaftet worden“, sagte ein
       Sprecher des britischen Außenministeriums am Freitag der BBC.
       
       ## Verhinderung der „rechtmäßigen Verhaftung“
       
       Das britische Außenministerium erklärte, die Arbeitsgruppe ignoriere Fakten
       und Schutzmaßnahmen des britischen Rechtssystems. Assange verhindere
       „freiwillig seine rechtmäßige Verhaftung, indem er sich entschlossen hat,
       in der ecuadorianischen Botschaft zu bleiben“.
       
       Die schwedische Regierung erklärte, Assange könne die Botschaft jederzeit
       verlassen und werde seiner Freiheitsrechte nicht beraubt. Die britische
       Polizei teilte mit, sie werde Assange trotz der Einschätzung der
       UN-Arbeitsgruppe verhaften, sollte er die Botschaft verlassen.
       
       Der 44 Jahre alte Australier hatte 2014 bei der WGAD Beschwerde eingelegt
       und geltend gemacht, er sei „willkürlich inhaftiert“, da er die Botschaft
       Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne umgehend festgenommen zu
       werden.
       
       Assange sitzt seit dreieinhalb Jahren dort im Exil. Wegen eines
       Vergewaltigungsvorwurfs in Schweden liegt ein europäische Haftbefehl gegen
       ihn vor. Außerdem droht dem Whistleblower, der maßgeblich an der
       Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks
       beteiligt war, möglicherweise lebenslange Haft in den USA.
       
       5 Feb 2016
       
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