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       # taz.de -- Vor NPD-Wahlkampfbus geworfen: Gericht verhängt Strafarbeit
       
       > Ein 25-Jähriger wirft sich im Wahlkampf vor einen Bus der rechtsextremen
       > NPD. Am Dienstag wurde der Fall vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt.
       
   IMG Bild: Die – eigentlich nicht ganz so gemeinte Aufforderung – nahm ein 25-Jähriger in Potsdam wörtlich.
       
       POTSDAM dpa | Ein 25-Jähriger, der sich absichtlich gegen die Motorhaube
       eines Wahlkampf-Busses der NPD geworfen hat, muss 100 Sozialstunden
       ableisten. Dafür stellte das Amtsgericht Potsdam am Dienstag einen Prozess
       wegen Nötigung und falscher Bezichtigung ein. Bei dem Vorfall im September
       2014 hatte der Berliner NPD-Chef Sebastian Schmidtke am Steuer des
       Kleintransporters eine Vollbremsung machen müssen.
       
       Das Amtsgericht Potsdam sah es bei der Entscheidung am Dienstag darüber
       hinaus als erwiesen an, dass der Angeklagte bei der Polizei falsche
       Beschuldigungen gegen Schmidtke von sich gegeben hatte. Der 25-Jährige aus
       Potsdam war vor Gericht geständig. Vor dem Zwischenfall hatte er mit
       einigen anderen Personen gegen einen Auftritt der rechtsextremen Partei
       demonstriert.
       
       Der 25-Jährige hatte bei dem Zwischenfall trotz Vollbremsung des NPD-Wagens
       Prellungen an Kopf und Schulter erlitten. Er hatte danach die Polizei nicht
       selbst zu dem Unfall gerufen. Er muss nun 100 Stunden gemeinnützige Arbeit
       ableisten. Tut er dies in den nächsten drei Monaten nicht, wird der Prozess
       erneut aufgerollt. Weil der Mann Hartz-IV-Empfänger ist, wurde von einer
       Geldauflage abgesehen.
       
       Der arbeitslose Potsdamer hatte vor Gericht durch seinen Anwalt erklären
       lassen, er habe mit seiner Aktion während des Landtagswahlkampfes den
       Autokorso der rechtsextremen Partei durch die Potsdamer Innenstadt stoppen
       wollen. Dabei habe er sich mit seinem Körper gegen das Fahrzeug geworfen
       und sei verletzt worden.
       
       Der Polizei gegenüber hatte der Angeklagte zunächst behauptet, Schmidtke
       habe ihn beim Überqueren einer Straße absichtlich angefahren. Sein Mandant
       sehe aber ein, dass dies „so nicht richtig“ gewesen sei, so der Anwalt des
       25-Jährigen. Der Angeklagte war bereits 2013 wegen Betrugs zu einer
       Geldstrafe verurteilt worden. Die Polizisten hatten durch das Befragen von
       Zeugen den richtigen Tathergang ermittelt.
       
       Schmidtke hatte vor dem Geschehen an einer NPD-Kundgebung in Potsdam
       teilgenommen. Der Wahlkampfveranstaltung hatte sich ein Autokonvoi durch
       die Innenstadt angeschlossen, bei dem es dann zu dem Unfall gekommen war.
       
       Der NPD-Chef hat selbst in Berlin mehrfach vor Gericht gestanden, unter
       anderem wegen Volksverhetzung. Eine 2013 verhängte Bewährungsstrafe hob ein
       Berufungsgericht kürzlich auf. In zwei weiteren Berufungsverfahren, in
       denen er 2014 ebenfalls zu Bewährungsstrafen verurteilt worden war, stehen
       die Entscheidungen noch aus.
       
       9 Feb 2016
       
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