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       # taz.de -- Forderung der Verbraucherzentralen: Wegwerfverbot für Lebensmittel
       
       > In Frankreich ist es schon Gesetz, jetzt fordern die Verbraucherzentralen
       > auch für Deutschland: unverkaufte Nahrungsmittel spenden oder
       > verarbeiten.
       
   IMG Bild: In Deutschland landen nach einer 2012 vorgestellten Studie pro Jahr 11 Millionen Tonnen Nahrung im Müll.
       
       Berlin dpa | Supermärkte sollten unverkaufte Lebensmittel aus Sicht der
       Verbraucherzentralen nicht mehr wegwerfen dürfen. Eine gesetzliche
       Regelung, wie sie in Frankreich gerade beschlossen wurde, sei doch
       sinnvoll, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv),
       Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Viele Händler und Caterer in
       Deutschland spendeten bereits nicht mehr verkaufbare Lebensmittel an
       Tafeln. „Eine gesetzliche Pflicht würde also die schwarzen Schafe treffen,
       die das bisher noch nicht freiwillig machen.“
       
       In Frankreich müssen Händler nach einem Anfang Februar beschlossenen Gesetz
       unverkaufte Nahrungsmittel spenden, verarbeiten, als Tierfutter verwenden
       oder kompostieren. Die Bundesregierung plant ein solches Wegwerf-Verbot
       nicht, wie das Ernährungsministerium bereits mitgeteilt hatte.
       
       Die Grünen-Expertin Nicole Maisch kritisierte, Minister Christian Schmidt
       (CSU) richte sich „einzig und allein an die Verbraucher“. Dagegen habe die
       Regierung in Frankreich erkannt, dass für weniger Lebensmittelverschwendung
       politische Maßnahmen auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette
       notwendig seien. Der Bundestag fordere seit Jahren verbindliche
       Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft. „Das muss der Minister endlich
       anpacken.“
       
       In Deutschland landen nach einer 2012 vorgestellten [1][Studie] im Auftrag
       des Ministeriums pro Jahr elf Millionen Tonnen Nahrung von Verbrauchern,
       Handel, Industrie und Gastronomie im Müll. Davon stammen demnach 550.000
       Tonnen aus dem Handel. Auf private Haushalte entfallen 6,7 Millionen
       Tonnen.
       
       ## Handel: Keine Zwangsverpflichtung
       
       Der Handel hält ein Gesetz nach Vorbild Frankreichs für unnötig. Die
       Branche gehöre seit langem zu den größten Unterstützern der mehr als 900
       lokalen Tafel-Organisationen, erklärte der Bundesverband des Deutschen
       Lebensmittelhandels. Die Unternehmen engagierten sich aus freien Stücken,
       weil sie wüssten, dass ihre Spenden überschüssiger, qualitativ
       einwandfreier Nahrungsmittel einem guten Zweck dienten. „Die
       Zwangsverpflichtung per Gesetz käme einer Geringschätzung dieses Einsatzes
       gleich.“
       
       Schon aus wirtschaftlichen Aspekten gebe es ein Eigeninteresse, Verluste so
       gering wie möglich zu halten. Daher investierten Unternehmen etwa in
       Prognosesysteme und bestellten kleinere Mengen. Aktionen und
       Preisreduzierungen seien Instrumente, um leichter verderbliche Produkte
       rechtzeitig zu verkaufen. Was sich trotz allem nicht für Verkauf oder
       Weiterverarbeitung eigne, werde über Biotonnen zur Kompostierung gebracht.
       
       Verbraucherschützer Müller betonte: „Wie der Handel stehen auch Landwirte,
       Lebensmittelindustrie und die Verbraucher in der Pflicht.“ Nötig seien etwa
       auch verständlichere Angaben beim Mindesthaltbarkeitsdatum, ein Verzicht
       auf ausschließlich große Packungen und günstige Angebote von Lebensmitteln
       mit Schönheitsfehlern. „Eine Renaissance der Kochkultur, vor allem an
       Schulen, wäre ein weiterer wichtiger Schritt. Denn Kochen schafft
       Wertschätzung für Lebensmittel“, sagte der vzbv-Chef.
       
       14 Feb 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/WvL/Studie_Lebensmittelabfaelle_Kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile
       
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