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       # taz.de -- Streit um Prämie für Viren-Beweis: Sieg für den Impfgegner
       
       > Es geht um 100.000 Euro. Die hat ein Impfgegner für den Nachweis des
       > Masernvirus ausgelobt. Der Beweis wurde erbracht, bezahlt wird aber
       > nicht.
       
   IMG Bild: Masernvirus im Elektronenmikoskop
       
       Stuttgart dpa | Überraschende Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz
       von Masernviren: Ein Biologe und Impfgegner vom Bodensee wird nun doch
       nicht dazu verpflichtet, einem Mediziner aus dem Saarland 100.000 Euro
       Belohnung für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus zu zahlen.
       Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Berufung des 52 Jahre alten
       Impfgegners am Dienstag statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor
       einem Jahr noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflichtet.
       
       Es habe sich aber eben nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben des
       Impfgegners gehandelt, worauf der 31-Jährige Mediziner reagiert hatte,
       begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und bei einer
       Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein
       darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie
       bezahlt. Der 52-Jährige hatte im Internet 100.000 Euro demjenigen
       versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der nicht
       nur die Existenz, sondern auch die Größe des Virus belegt werde.
       
       Der Mediziner hatte den Eintrag im Internet gesehen, sich schriftlich
       vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche
       Arbeiten eingereicht, darunter den Bericht über die Erstisolation des
       Masernvirus von 1954. Siegesgewiss schickte er gleich auch seine
       Kontonummer mit.
       
       Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch
       Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen
       können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter des
       Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. Der 52-Jährige sei als
       Impfgegner bekannt und sein Gegenüber hätte ahnen können, wie der Nachweis
       bewertet würde.
       
       ## Knackpunkt Auslobung
       
       Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des
       Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar
       nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristische Entscheidung“, sagte er.
       Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung.
       
       Der Impfgegner feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. „Es gibt keine
       krankmachenden Viren“, sagte der 52-Jährige. Die sechs eingereichten
       Publikationen fassten viele andere Fachartikel zusammen – und keine könne
       Existenz, Größe und die krankmachende Wirkung der Viren nachweisen. Das
       Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche
       Rechtfertigung. Zwar sei er mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er
       ein – „aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie“.
       
       Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings könne
       Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gestellt werden, betonte
       ein Gerichtssprecher.
       
       17 Feb 2016
       
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