# taz.de -- Urteil im IS-Prozess Düsseldorf: Viereinhalb Jahre Haft für Nils D.
> Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Nils D. wegen Mitgliedschaft in der
> Terrororganisation IS verurteilt. Er war 2013/14 Mitglied einer
> IS-Sondereinheit in Syrien.
IMG Bild: Nils D. hatte vor Gericht ausführlich ausgesagt, die Richterin hatte aber Zweifel.
Dinslaken epd | Der deutsche Islamist Nils D. ist vom Oberlandesgericht
Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer
Staat“ (IS) zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der
Staatsschutzsenat unter der Vorsitzenden Richterin Barbara Havliza sprach
am Freitag den aus dem niederrheinischen Dinslaken stammenden Mann für
schuldig, von Oktober 2013 bis zum November 2014 Mitglied einer
Spezialeinheit des IS in Syrien gewesen zu sein. (AZ: OLG Düsseldorf, III –
6 StS 5/15)
Als „Abu Ibrahim“ soll er Deserteure aufgespürt und festgenommen haben. Bei
Folterungen und Hinrichtungen war er laut Gericht zumindest anwesend. Der
25-Jährige hatte im Prozess eine Beteiligung von Hinrichtungen bestritten.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun
Monaten beantragt. Die Verteidigung forderte eine Gefängnisstrafe von vier
Jahren und die Verbüßung der Reststrafe im offenen Vollzug. Die
Höchststrafe wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung
beträgt zehn Jahre Haft.
Der wegen Drogenhandel, Einbrüchen und Diebstahl vorbestrafte Nils D. hatte
in dem am 20. Januar gestarteten, mehrwöchigen Verfahren [1][ausführlich
über Strukturen der Terrorgruppe ausgesagt]. Er war seit 2013 Mitglied der
Dinslakener Dschihadistengruppe „Lohberger Brigade“, die zeitweise 25
Personen umfasst hatte. Mindestens elf Mitglieder dieser Gruppe – darunter
Nils D. – sollen Mitglieder der IS geworden sein, mehrere von ihnen sollen
bei Kämpfen in Syrien getötet worden sein.
Nach seiner Rückkehr aus Syrien wurde Nils D. am 10. Januar 2015 in
Dinslaken festgenommen. Im September hatte der Generalbundesanwalt Anklage
gegen ihn erhoben, im Dezember ließ der sechste Strafsenat des
Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage zur Hauptverhandlung zu.
Die Verteidiger des 25-Jährigen hatten in ihrem Plädoyer erklärt, ihr
Mandant habe sich glaubhaft von den Zielen des IS-Terrors distanziert. Die
Vorsitzende Richterin meldete allerdings während der Hauptverhandlung im
Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichts Zweifel an.
4 Mar 2016
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