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       # taz.de -- Urteil im IS-Prozess Düsseldorf: Viereinhalb Jahre Haft für Nils D.
       
       > Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Nils D. wegen Mitgliedschaft in der
       > Terrororganisation IS verurteilt. Er war 2013/14 Mitglied einer
       > IS-Sondereinheit in Syrien.
       
   IMG Bild: Nils D. hatte vor Gericht ausführlich ausgesagt, die Richterin hatte aber Zweifel.
       
       Dinslaken epd | Der deutsche Islamist Nils D. ist vom Oberlandesgericht
       Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer
       Staat“ (IS) zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der
       Staatsschutzsenat unter der Vorsitzenden Richterin Barbara Havliza sprach
       am Freitag den aus dem niederrheinischen Dinslaken stammenden Mann für
       schuldig, von Oktober 2013 bis zum November 2014 Mitglied einer
       Spezialeinheit des IS in Syrien gewesen zu sein. (AZ: OLG Düsseldorf, III –
       6 StS 5/15)
       
       Als „Abu Ibrahim“ soll er Deserteure aufgespürt und festgenommen haben. Bei
       Folterungen und Hinrichtungen war er laut Gericht zumindest anwesend. Der
       25-Jährige hatte im Prozess eine Beteiligung von Hinrichtungen bestritten.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun
       Monaten beantragt. Die Verteidigung forderte eine Gefängnisstrafe von vier
       Jahren und die Verbüßung der Reststrafe im offenen Vollzug. Die
       Höchststrafe wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung
       beträgt zehn Jahre Haft.
       
       Der wegen Drogenhandel, Einbrüchen und Diebstahl vorbestrafte Nils D. hatte
       in dem am 20. Januar gestarteten, mehrwöchigen Verfahren [1][ausführlich
       über Strukturen der Terrorgruppe ausgesagt]. Er war seit 2013 Mitglied der
       Dinslakener Dschihadistengruppe „Lohberger Brigade“, die zeitweise 25
       Personen umfasst hatte. Mindestens elf Mitglieder dieser Gruppe – darunter
       Nils D. – sollen Mitglieder der IS geworden sein, mehrere von ihnen sollen
       bei Kämpfen in Syrien getötet worden sein.
       
       Nach seiner Rückkehr aus Syrien wurde Nils D. am 10. Januar 2015 in
       Dinslaken festgenommen. Im September hatte der Generalbundesanwalt Anklage
       gegen ihn erhoben, im Dezember ließ der sechste Strafsenat des
       Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage zur Hauptverhandlung zu.
       
       Die Verteidiger des 25-Jährigen hatten in ihrem Plädoyer erklärt, ihr
       Mandant habe sich glaubhaft von den Zielen des IS-Terrors distanziert. Die
       Vorsitzende Richterin meldete allerdings während der Hauptverhandlung im
       Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichts Zweifel an.
       
       4 Mar 2016
       
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