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       # taz.de -- Facebook-Like-Button auf Webseiten: Liken ist zustimmungspflichtig
       
       > Das Landgericht Düsseldorf gibt der Verbraucherzentrale NRW weitgehend
       > recht. Unternehmen müssen User über die Datenweitergabe an Facebook
       > aufklären.
       
   IMG Bild: „Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht“, sagt Sabine Petri von der Verbraucherzentrale (Archivbild 2011).
       
       Düsseldorf dpa | In einer Klage wegen des „Gefällt mir“-Buttons von
       Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW
       weitgehend rechtgegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler Peek &
       Cloppenburg Klage eingereicht, weil über das Plugin Daten über das
       Surfverhalten des Kundens schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an
       Facebook weitergeleitet werden. Unternehmen müssten den Seitenbesucher über
       die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das das Gericht am Mittwoch
       und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer.
       
       Die Integration des „Like“-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil
       dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche
       Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des
       Urteils.
       
       „Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht“, sagte Rechtsanwältin
       Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil.
       Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem
       sie auf Facebook verweisen.
       
       Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID (Az. 12O 151/15).
       Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren
       und stimmt damit zu, „dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke
       übertragen werden“. Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs
       Unternehmen wegen des „Like“-Buttons abgemahnt.
       
       9 Mar 2016
       
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