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       # taz.de -- Rügen des Presserates: Sexistischer „Focus“-Titel war okay
       
       > Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über den Focus-Titel zur Kölner
       > Silvesternacht abgewiesen. Die Bild bekam vier Rügen, weil sie den
       > Opferschutz verletzte.
       
   IMG Bild: Wollte mit Sexismus Sexismus anprangern: „Focus“-Titel vom 8. Januar 2016
       
       Berlin epd/taz | Der [1][sexistische und rassistische Titel des Magazins
       Focus] zur Silvesternacht in Köln ist dem Deutschen Presserat zufolge von
       der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Selbstkontrollgremium der Presse wies 14
       Beschwerden zurück, die den Titel „Frauen klagen an“ kritisierten, auf dem
       eine nackte weiße Frau mit schwarzen Handabdrücken auf ihrer Haut zeigte.
       
       Insgesamt hatte es 31 Beschwerden zur Berichterstattung verschiedener
       Medien über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht gegeben. Der
       Presserat wies alle als unbegründet zurück. Allerdings rügte er elf
       Veröffentlichungen wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex. Allein
       fünf Rügen ergingen wegen offensichtlicher Schleichwerbung.
       
       Wegen Schleichwerbung erhielten die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
       und ihre Online-Ausgabe ein Rüge. Unter der Überschrift „Schönschreiben mit
       Federhaltern“ war über die Produkte eines Herstellers von Füllfederhaltern
       ohne ersichtliche Alleinstellungsmerkmale ausführlich und „ganz überwiegend
       positiv“ berichtet worden. Weitere Rügen wegen Schleichwerbung erhielten
       Focus Online, das Portal netmoms.de und die TV-Zeitschrift Hören und Sehen.
       
       Insgesamt vier Rügen gingen an die Bild und ihr Online-Portal sowie Bild am
       Sonntag. Bild.de hatte unter der Überschrift „Die Geschichten der Opfer“
       Porträtfotos der Getöteten beim Terroranschlag im November in Paris
       veröffentlicht, angereichert mit persönlichen Daten aus dem Lebenslauf. Der
       Ausschuss sah hier einen Verstoß gegen den Opferschutz, da kein
       öffentliches Interesse an dieser identifizierenden Darstellung bestehe.
       
       Bild und Bild.de hatten außerdem über die Mordfälle Elias und Mohamed
       berichtete und dabei Fotos der getöteten Jungen veröffentlicht, die im
       Rahmen der Suche nach den Kindern zu sehen waren. Der Presserat sah kein
       überwiegendes öffentliches Interesse an der erneuten Veröffentlichung der
       Fotos nach Abschluss der Fahndung und sprach eine Rüge wegen Verletzung der
       Persönlichkeitsrechte der Opfer aus.
       
       ## Keine konkreten Folgen
       
       Auch Bild am Sonntag erteilte der Beschwerdeausschuss eine Rüge wegen eines
       Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte. Die Zeitung hatte unter der
       Überschrift „Schwangere erschlagen, in Donau geworfen“ über eine ermordete
       Frau berichtet und dabei Fotos vom Facebook-Profil des Opfers verwendet.
       Fotos und Namen aus Profilen des sozialen Netzwerks dürften nur
       veröffentlicht werden, wenn die Angehörigen zustimmen, erklärte der
       Presserat.
       
       Der Pressekodex des Deutschen Presserats enthält Regeln für die tägliche
       Arbeit von Journalisten. Bei Verstößen kann das Gremium einen Hinweis, eine
       Missbilligung oder eine Rüge aussprechen. Konkrete Folgen haben die
       Sanktionen nicht.
       
       11 Mar 2016
       
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