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       # taz.de -- UN-Friedensmissionen: Schärfer gegen sexuelle Übergriffe
       
       > Der Sicherheitsrat beschließt ein Maßnahmenpaket von Generalsekretär Ban
       > Ki Moon. Es gebe einen „besorgniserregenden Anstieg“ der Vorwürfe.
       
   IMG Bild: Angehörige der UN-Friedensmission im Kongo im Dezember 2007.
       
       Genf taz | Der UNO-Sicherheitsrat hat in der Nacht zum Samstag auf
       Vorschlag von Generalsekretär Ban Ki Moon verschärfte Maßnahmen zur
       Bekämpfung sexualisierter Gewalt durch Mitglieder von UNO-Friedensmissionen
       gegen Zivilisten in ihren jeweiligen Stationierungsländern beschlossen.
       Insbesondere afrikanische Entsendestaaten von Soldaten, Polizisten und
       Zivilangestellten für UNO-Missionen, aber auch Deutschland und Kanada tun
       laut einem zuvor veröffentlichten Bericht des Generalsekretärs bislang viel
       zu wenig, um derartigen Verbrechen vorzubeugen, entsprechende Vorwürfe
       aufzuklären und überführte Täter zu bestrafen.
       
       Laut der mit 14 Ja-Stimmen bei Enthaltung Ägyptens beschlossenen Resolution
       2272 des Sicherheitsrates kann der Generalsekretär künftig Einheiten aus
       UNO-Missionen abziehen und in den Entsendestaat zurückschicken, wenn
       „glaubwürdige Beweise vorliegen für weitverbreitete oder systematische
       sexuelle Ausbeutung oder Mißbrauch durch Mitglieder dieser Einheiten“.
       Bislang konnten nur die Entsendestaaten ihr beschuldigtes Personal selber
       aus den UNO-Missionen abziehen.
       
       Sollte der Entsendestaat kein Verfahren gegen das beschuldigte Personal
       einleiten, überführte Täter nicht bestrafen oder die UNO nicht über solche
       eigenen Maßnahmen informieren, soll der Generalsekretär künftig sämtliche
       Soldaten, Polizisten oder Zivililangestellte dieses Staat aus einer
       UNO-Mission abziehen.
       
       Nationale Untersuchungsverfahren müssen künftig innerhalb von fünf bis
       maximal zehn Tagen eingeleitetet werden , nachdem Vorwürfe wegen sexueller
       Ausbeutung und Mißbrauch aktenkundig wurden, und in drei bis spätestens
       sechs Monaten abgeschlossen werden. Weitere Maßnahmen zielen auf eine
       Verbesserung des Beschwerdeverfahrens, um Opfer und Zeugen zu Aussagen zu
       ermutigen und sie vor Einschüchterung und Repressalien durch die
       mutmaßlichen Täter zu schützen.
       
       13 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Zumach
       
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