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       # taz.de -- Pflegemängel bleiben geheim: Keine Transparenz für die Alten
       
       > Obwohl es im Gesetz steht, werden Berichte der Heimaufsicht über
       > Pflegeeinrichtungen nicht veröffentlicht. Das wird wohl so bleiben.
       
   IMG Bild: Missstände in Altenheimen sind oft auf den ersten Blick nicht erkennbar
       
       BREMEN taz | Für mehr Transparenz auf dem Markt der Altenheim-Anbieter
       sollte das im Jahr 2010 verabschiedete [1][Bremische Wohn- und
       Betreuungsgesetz (BremWoBeG)] sorgen – vor allem der Paragraf neun
       „Beratungs-, Informations- und Berichtspflichten der Behörde.“ Doch der
       wird nur in Teilen umgesetzt – und es scheint darauf hinauszulaufen, dass
       er im Zuge der momentanen Gesetzesevaluation beschnitten wird.
       
       In Absatz 2 des BremWoBeG heißt es, dass die der Sozialbehörde unterstellte
       Heimaufsicht Prüfberichte über „unterstützende Wohnformen“ erstellt, die
       „die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung sowie weitergehende Informationen
       zu den Leistungsangeboten, der Sicherstellung der Selbstbestimmung, der
       Förderung und Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
       sowie der Vermeidung von Benachteiligungen in der jeweiligen
       unterstützenden Wohnform enthalten“.
       
       Diese Berichte, heißt es weiter in Absatz drei, werden gemeinsam mit einer
       Liste aller bremischen Angebote unterstützender Wohnformen veröffentlicht.
       In der Tat: [2][Die Liste gibt es. Sie ist leicht zu finden] auf der
       Internetseite der Sozialsenatorin. Berichte der Heimaufsicht sucht man hier
       allerdings vergeblich.
       
       „Ihre Veröffentlichung setzt eine Vereinbarung mit den Verbänden der
       Einrichtungsträger voraus“, sagt dazu David Lukaßen, Sprecher der
       Sozialbehörde mit Verweis auf Absatz acht. Dort heißt es: „Die Verbände der
       verantwortlichen Leistungsanbieter, die kommunalen Spitzenverbände und die
       zuständige Behörde vereinbaren Näheres über die Erfüllung der Pflichten der
       zuständigen Behörde nach den Absätzen 2 bis 5 innerhalb von zwei Jahren
       nach dem Datum des Tages des Inkrafttretens. Kommt die Vereinbarung in
       dieser Frist nicht zustande, kann die Senatorin für Arbeit, Frauen,
       Gesundheit, Jugend und Soziales eine entsprechende Rechtsverordnung
       erlassen.“
       
       Die angestrebte Vereinbarung, so Lukaßen, sei leider nicht zustande
       gekommen. „Und eine Veröffentlichung gegen den Willen der Verbände würde
       sicher lange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.“ Nun werde das Gesetz
       ja ohnehin evaluiert, „und da müssen wir schauen, wo wir es verbessern
       können“. Benötigt würde „eine Regelung, die wir auch realistisch mit Inhalt
       füllen können“. Konkreter könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht werden.
       
       Fest steht freilich, dass er diesen Teil des BremWoBeG offenbar für wenig
       realistisch hält – zum Bedauern von Reinhard Leopold, Gründer der Bremer
       [3][Angehörigeninitiative „Heim-Mitwirkung“]: „Es gibt kaum eine
       Möglichkeit, sich ein umfassendes Bild von der Qualität eines Pflegeheims
       zu machen. Die Heim-Benotungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
       sagen gar nichts aus und auf Internet-Bewertungsportalen sind die
       Ergebnisse nicht verifizierbar.“ Auch die persönliche Inaugenscheinnahme
       bringt nicht viel, bestes Beispiel ist die „Seniorenresidenz
       Kirchhuchting“: Sie macht von außen wie von innen einen modernen und
       gepflegten Eindruck – [4][die dortigen Missstände] waren und sind für
       BesucherInnen nicht ersichtlich.
       
       Eine Alternative sowohl zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen als auch
       zu den zuständigen Behörden hat die Gewerkschaft Ver.di in Frankfurt/Oder
       entwickelt: Die „[5][Ver.di-Empfehlungsliste für Altenheime in Frankfurt“]
       kann im Internet als pdf-Dokument heruntergeladen werden und beurteilt die
       dort angesiedelten Pflegeheime danach, ob sie einen Betriebsrat haben und
       einen gültigen Tarifvertrag, ob Kontakt zu Vertrauensleuten der
       Gewerkschaft besteht, wie viele LeiharbeiterInnen dort beschäftigt sind und
       wie hoch die Fluktuation des Personals ist.
       
       Das Frankfurter „Altenheim-Ranking“ ist in einem übersichtlichen
       Ampelsystem aufgebaut, auf den ersten Blick ist ersichtlich, welche Heime
       aus Gewerkschafts-Sicht empfehlenswert sind und welche nicht. Die „Residenz
       Kirchhuchting“ bekäme hier sicher nicht die Farbe Grün, da ihr Anteil an
       LeiharbeiterInnen und die Personalfluktuation so hoch ist, [6][dass die
       Sozialbehörde den dort herrschenden Aufnahmestopp noch immer nicht
       aufgehoben hat].
       
       Kirchhuchting ist freilich eine Ausnahme, da die Einrichtung unter
       besonderer Beobachtung der Heimaufsicht steht; der Betrieb in vielen
       anderen Altersheimen mit ähnlicher Personalsituation läuft indes
       ungehindert und aufgrund mangelnder Transparenz auch weitestgehend
       unbemerkt weiter.
       
       3 Apr 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://bremen.beck.de/?bcid=Y-100-G-brwobeg-name-inh
   DIR [2] http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.24796.de
   DIR [3] http://www.heim-mitwirkung.de/
   DIR [4] /Heim-muss-schliessen/!5250291/
   DIR [5] https://www.google.de/search?q=verdi+frankfurt+altenheim+baromater&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=7jv-VtbvLYH3Pfb-soAB#q=verdi+frankfurt+pflegeheime
   DIR [6] /!5288394/
       
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   DIR Simone Schnase
       
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