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       # taz.de -- Sportrechtler über Wettbetrugsgesetz: „Das ist nur ein erster Schritt“
       
       > Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf gegen Wettbetrug
       > verabschiedet. Für Sportrechtler Fiedler geht er nicht weit genug.
       
   IMG Bild: Viel vor, Heiko Maas dahinter: „Rote Karte für Spielmanipulation“
       
       taz: Herr Fiedler, mit dem neuen Gesetz gegen Wettbetrug und Manipulation
       hätten die Strippenzieher und deren Komplizen nun endlich eine
       Strafverfolgung zu befürchten. 
       
       Adrian Fiedler: Dem Grunde nach: ja. Solche Fälle erhofft sich der
       Gesetzgeber durch die neuen Vorschriften zu erfassen. Bei einem so
       internationalen Problem wie Wettbetrug ist allerdings oftmals nicht klar,
       ob deutsches Strafrecht anwendbar ist und somit ein Bezug zu Deutschland
       gegeben ist.
       
       Sie haben mit der Arbeitsgruppe Sport bei Transparency International
       Deutschland die Gesetzesänderung kritisch geprüft. Hält das neue Gesetz,
       was es verspricht? 
       
       Wir begrüßen jede Anstrengung, die zur Verhinderung des sogenannten
       Match-Fixing unternommen wird. Allerdings darf das Strafrecht nicht als
       Allheilmittel angesehen werden. Es werden bei Weitem nicht alle Fälle
       erfasst, und es könnte auf diesem Wege von der Bekämpfung der strukturellen
       Ursachen abgelenkt werden.
       
       Was kann das Gesetz in der Praxis leisten? 
       
       Sicherlich setzt es erst mal ein wichtiges Zeichen an alle, dass der Staat
       das Thema auf seine Agenda gesetzt hat. Dies geht auch damit einher, dass
       die Strafermittlungsbehörden bei entsprechender Verdachtslage deutlich
       früher und gezielter anfangen zu ermitteln.
       
       Wie lief die Strafverfolgung bisher? 
       
       Wie bei anderen korruptiven Verhaltensweisen war es für die Strafverfolgung
       schwierig, dass überhaupt Fälle zeitnah ans Licht gekommen sind. Hier wäre
       es ein Vorteil, dass nach dem neuen Gesetz schon die Verabredung oder das
       Angebot zu einer Spielmanipulation strafbar sind, sodass die Behörden nicht
       erst bis zum Platzieren der Wette oder zum Spieltag abwarten müssten.
       
       Und wo liegen die Kritikpunkte? 
       
       Es sind sehr viele Lücken denkbar. Vor Augen hat der Gesetzgeber Fälle, die
       wie am Reißbrett geplant sind. In denen ein Dritter, in der Regel die
       Wettmafia, einen Profisportler bei einem offiziellen Turnier mit Geld zu
       Manipulationen motiviert. Viele Fälle funktionieren anders. Wenn zum
       Beispiel Tennisspieler eigenständig agieren, sprich: auf sich selbst
       setzen. Auch ein bestimmter Fall im Fußball wäre nicht erfasst worden: ein
       Testspiel, das nicht offiziell von einem Sportverband ausgerichtet wurde.
       Dem globalen Wettmarkt ist das aber egal. Da wird auf alles gewettet. Noch
       ein weiteres Problem, das bestehen bleibt: Match-Fixing ist ein globales
       Phänomen. Die deutsche Strafverfolgung allein wird nicht weit kommen, wenn
       die internationale Zusammenarbeit nicht gestärkt wird.
       
       Wie sind diese Lücken zu schließen? 
       
       Wichtig bleibt, die Ursachenbekämpfung nicht aus dem Blick zu verlieren.
       Sportverbände haben die Möglichkeit, klare Regeln und Disziplinarverfahren
       zu setzen, denn der Verlust der verbandsrechtlichen Spielerlaubnis hat für
       Sportler eine stark abschreckende Wirkung. Wichtig ist Prävention, denn die
       jungen Spieler von heute sind die Angesprochenen von morgen. Schließlich
       könnte die sinnvolle Regulierung des Wettmarkts helfen, auch diesen Akteur
       bei der Arbeit noch mehr einzubinden. Das Gesetz ist ein erster Schritt. Es
       müssen noch weitere Schritte folgen.
       
       7 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR jan lueke
       
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