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       # taz.de -- Novelle des Ausbildungskapazitätsgesetz: Demokratie macht nicht schlau
       
       > Professoren und Studierende äußern Unbehagen über neues
       > „Kapazitätsgesetz“. Die Senatorin räumt ein, es auch nicht bis ins letzte
       > Detail verstanden zu haben
       
   IMG Bild: Gute oder schlechte Betreuung im Studium? Bandbreitenmodell soll den Hochschulen mehr Flexibilität bringen.
       
       Die Führungsebene der Hochschulen war in die Entstehung des neuen
       Kapazitätsgesetzes eingebunden, die Basis nicht. So ist das Fazit der
       öffentlichen Anhörung, die nur auf Druck der Basis am Freitag stattfand.
       Und die Erkenntnis, dass Katharina Fegebank zur Ehrlichkeit neigt. „Ich
       gestehe, dass ich das Gesetz noch nicht bis in die letzten
       Detaillierungsgrade durchdrungen habe“, sagte die Grüne
       Wissenschaftssenatorin.
       
       Fegebank hat von ihrer Vorgängerin ein Problem geerbt. Deren
       [1][Ausbildungskapazitätsgesetz], das Studienplatzklagen behindern sollte,
       hielt vor den Gerichten nicht stand. Nun hat Fegebank von Juristen ihres
       Hauses ein neues Gesetz schreiben lassen, dessen Entwurf direkt in die
       Bürgerschaft ging – ohne den Hochschulgremien Gelegenheit zur Stellungnahme
       zu lassen. Stattdessen wurden die Vize-Präsidenten eingebunden. Fegebank
       nannte das „fortschrittlich“, auch die anwesenden Vizes waren voll des
       Lobes.
       
       Der Akademische Senat der Uni sah den Entwurf erst, als er schon im
       Parlament war. Zu spät für eine kritische Debatte. Strittig ist vor allem
       ein Punkt: Für die Frage, wie die Studierenden pro Fach betreut werden, die
       „Curricularnorm“, soll es „Bandbreiten“ geben. Diese legen die Präsidien
       der Hochschulen fest.
       
       Doch da zugleich der Uni-Etat abschmilzt und es das politische Ziel gibt,
       die Studienplätze hoch zu halten, „kann man dafür nur die Qualität senken“,
       kritisierte Moritz Lamparter vom AStA. Das Gesetz sei „der Versuch einer
       Versöhnung“ zwischen dem Festhalten an der Schuldenbremse und dem
       „steigenden Bedürfnis nach Bildung“, sagte AStA-Referentin Franziska
       Hildebrandt.
       
       Bei schlechterer Qualität könnten „einzelne Bereiche zu Colleges
       abdriften“, äußerte Physikprofessor Nils Huse aus dem Akademischen Senat
       Unbehagen am Bandbreitenmodell. „Gehen ein paar Werte hoch, gehen andere
       runter“, meinte Peter Burger vom Hochschullehrerverband. „Das ist eine
       Konkurrenz, die mir als Hochschullehrer nicht gefällt.“ Besser wäre, die
       Reform zu lassen und zum alten Gesetz zurückzukehren.
       
       Der Akademische Senat sei neu gewählt und tage am 21. April, um über die
       Sache zu reden, sagte Hochschullehrer Wolfgang Brüggemann. Er bat, „diese
       wichtige Entscheidung nicht übers Knie zu brechen“. Die fraktionslose
       Abgeordnete Dora Heyenn kritisierte: „Die Demokratie an den Hochschulen hat
       in diesem Verfahren sehr gelitten.“ Sie fragte die Senatorin, ob sie als
       „Zeichen des Goodwill“ die Stellungnahme des Akademischen Senats abwarten
       und die für den 19. April geplante Verabschiedung verschieben werde.
       
       Fegebank lehnte ab. Die Hochschulen bräuchten Rechtssicherheit, das Gesetz
       sei sorgfältig vorbereitet, die Kritik daran sehr grundsätzlicher Natur.
       Würde man die Sache verschieben, so ihr Eindruck, „würden wir darüber nicht
       schlauer“.
       
       10 Apr 2016
       
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