# taz.de -- Neues Prostituiertenschutzgesetz: Nur noch mit Gummi
> Das Bundeskabinett will Prostituierte besser schützen: Sie müssen zur
> Gesundheitsberatung, für Freier gilt Kondompflicht, Flatrate-Modelle
> werden verboten.
IMG Bild: In Zukunft nur noch mit
Berlin dpa | Mit einer Kondompflicht, Standards für Bordelle und mehr
Beratung sollen Prostituierte in Deutschland künftig vor Ausbeutung und
Gesundheitsrisiken geschützt werden. Das Bundeskabinett brachte dazu am
Mittwoch in Berlin nach monatelangen Diskussionen das
Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg. Erstmals würden umfassende Regeln
für legale Prostitution aufgestellt, sagte Familienstaatssekretärin Elke
Ferner (SPD).
Betreiber müssen laut Entwurf bei den Behörden künftig eine Erlaubnis für
Bordelle oder andere Prostitutionsgewerbe beantragen. Jeder Betreiber muss
ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung
unterziehen. Menschenunwürdige oder ausbeuterische Formen wie
Flatrate-Modelle sollen so unterbunden werden.
„Ein vorbestrafter Menschenhändler darf kein Bordell betreiben“, sagte
Ferner. Vorgeschrieben werden soll unter anderem ein Notruf, wenn
Prostituierte geschlagen oder bedroht werden, und die Trennung von Arbeits-
und Wohnraum.
Eine Kondompflicht für Freier soll Prostituierte vor Krankheiten wie AIDS
schützen. Verstöße sollen mit Bußgeldern zwischen fünf und 50.000 Euro je
nach Schwere des Verstoßes und Einkommensverhältnissen sanktioniert werden
können. Ferner räumte ein, dass die Kontrolle schwierig sei. Auf die
Kondompflicht soll dem Gesetzentwurf zufolge aber auch per Aushang
hingewiesen werden, ergänzt werden soll das durch ein Werbeverbot für
ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Prostituierte sollen verpflichtet werden, sich bei Behörden anzumelden und
gesundheitlich beraten zu lassen. Für Prostituierte zwischen 18 und 21
Jahren soll die Anmeldung nach einem Jahr überprüft und erst dann
verlängert werden. „Es geht hier nicht um Diskriminierung oder
Stigmatisierung“, sagte Ferner. Vielmehr sollten die Betroffenen über ihre
Rechte aufgeklärt werden. Hier sind Bußgelder bis 1.000 Euro vorgesehen.
Die Behörden würden aber wohl oft eher darauf drängen, die Anmeldung
nachzuholen.
Der Gesetzentwurf soll abschließend vor der Sommerpause im Bundestag und im
Herbst im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz soll im Juli 2017 in Kraft
treten.
24 Mar 2016
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