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       # taz.de -- Neues Prostituiertenschutzgesetz: Nur noch mit Gummi
       
       > Das Bundeskabinett will Prostituierte besser schützen: Sie müssen zur
       > Gesundheitsberatung, für Freier gilt Kondompflicht, Flatrate-Modelle
       > werden verboten.
       
   IMG Bild: In Zukunft nur noch mit
       
       Berlin dpa | Mit einer Kondompflicht, Standards für Bordelle und mehr
       Beratung sollen Prostituierte in Deutschland künftig vor Ausbeutung und
       Gesundheitsrisiken geschützt werden. Das Bundeskabinett brachte dazu am
       Mittwoch in Berlin nach monatelangen Diskussionen das
       Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg. Erstmals würden umfassende Regeln
       für legale Prostitution aufgestellt, sagte Familienstaatssekretärin Elke
       Ferner (SPD).
       
       Betreiber müssen laut Entwurf bei den Behörden künftig eine Erlaubnis für
       Bordelle oder andere Prostitutionsgewerbe beantragen. Jeder Betreiber muss
       ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung
       unterziehen. Menschenunwürdige oder ausbeuterische Formen wie
       Flatrate-Modelle sollen so unterbunden werden.
       
       „Ein vorbestrafter Menschenhändler darf kein Bordell betreiben“, sagte
       Ferner. Vorgeschrieben werden soll unter anderem ein Notruf, wenn
       Prostituierte geschlagen oder bedroht werden, und die Trennung von Arbeits-
       und Wohnraum.
       
       Eine Kondompflicht für Freier soll Prostituierte vor Krankheiten wie AIDS
       schützen. Verstöße sollen mit Bußgeldern zwischen fünf und 50.000 Euro je
       nach Schwere des Verstoßes und Einkommensverhältnissen sanktioniert werden
       können. Ferner räumte ein, dass die Kontrolle schwierig sei. Auf die
       Kondompflicht soll dem Gesetzentwurf zufolge aber auch per Aushang
       hingewiesen werden, ergänzt werden soll das durch ein Werbeverbot für
       ungeschützten Geschlechtsverkehr.
       
       Prostituierte sollen verpflichtet werden, sich bei Behörden anzumelden und
       gesundheitlich beraten zu lassen. Für Prostituierte zwischen 18 und 21
       Jahren soll die Anmeldung nach einem Jahr überprüft und erst dann
       verlängert werden. „Es geht hier nicht um Diskriminierung oder
       Stigmatisierung“, sagte Ferner. Vielmehr sollten die Betroffenen über ihre
       Rechte aufgeklärt werden. Hier sind Bußgelder bis 1.000 Euro vorgesehen.
       Die Behörden würden aber wohl oft eher darauf drängen, die Anmeldung
       nachzuholen.
       
       Der Gesetzentwurf soll abschließend vor der Sommerpause im Bundestag und im
       Herbst im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz soll im Juli 2017 in Kraft
       treten.
       
       24 Mar 2016
       
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