# taz.de -- Debatte zum Paragrafen 103: Union gegen Lex Böhmermann
> Die SPD will den Paragrafen zur Majestätsbeleidigung im Strafrecht
> streichen. Die Union ist dagegen und hat den Vorschlag abgelehnt.
IMG Bild: Fragestunde zur Causa Böhmermann im Bundestag am 13. April
Berlin taz | Die Koalition wird das Strafrecht in der Böhmermann-Affäre
nicht schnell ändern. Die Union hat einen entsprechenden Vorschlag der SPD
am Mittwoch abgelehnt. „Schnellschüsse werden der Bedeutung des Themas
nicht gerecht“, sagte die Rechtsexpertin der Unions-Fraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker. Die SPD wiederholte dagegen eine Idee, die ihr
Fraktionschef Thomas Oppermann als Erster vorgetragen hatte.
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht forderte, den Paragrafen
103 im Strafgesetzbuch zu streichen. „Dieser Straftatbestand stammt aus
einer völlig anderen Zeit. Wir brauchen ihn nicht. Stichwort:
Majestätsbeleidigung.“ Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder einen
ausländischen Diplomaten beleidigt, muss laut der Regelung mit einer
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Die
Strafvorschrift soll die Ehre von ausländischen Regierungschefs schützen,
aber auch die Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten. Sie wurde
allerdings seit vielen Jahren nicht mehr angewandt.
Hintergrund ist das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den
türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan. Die türkische Botschaft hatte
am Wochenende per Verbalnote von der Bundesregierung verlangt, dass
Böhmermann bestraft werde. Damit wurde die Causa zu einer politischen
Frage, die auch Kanzlerin Angela Merkel betrifft. Für eine Anklage nach dem
umstrittenen Paragrafen ist nämlich eine „Ermächtigung“ der Regierung
nötig. Das heißt: Merkel muss jetzt entscheiden, ob Böhmermann angeklagt
werden soll.
Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte am Dienstag an, die Regierung
werde diese Entscheidung auf jeden Fall treffen – unabhängig von einer
möglichen Änderung des Strafrechts. „Die Bundesregierung drückt sich nicht
um eine Entscheidung über die Reaktion auf die türkische Verbalnote“, sagte
er. Wann das der Fall sein wird, sagte er aber nicht. In Regierungskreisen
war allerdings von „einigen Tagen“ die Rede. Seibert hatte zuvor betont,
die Freiheit der Kunst und die Pressefreiheit seien für die Kanzlerin nicht
verhandelbar.
Wenn die Regierung keine Ermächtigung erteilt, ist eine Strafverfolgung
wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatschefs ausgeschlossen.
Erdoğan hat allerdings auch als Privatperson einen Strafantrag wegen
Beleidigung gestellt. Im Falle einer Verurteilung müsste Böhmermann wohl
nur mit einer Geldstrafe rechnen, auch wenn eine Freiheitsstrafe von bis zu
einem Jahr möglich wäre. Der deutsche Anwalt Erdoğans kündigte an, im
Rechtsstreit gegen Böhmermann durch alle Instanzen zu gehen.
13 Apr 2016
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DIR Ulrich Schulte
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